"Ich habe den Einbruch nicht erfunden"

Wegen Vortäuschen einer Straftat hat sich eine 60-jährige Hartz-IV-Empfängerin aus der Verbandsgemeinde Daun vor dem Amtsgericht verantworten müssen. Zur Überprüfung ihrer Schuldfähigkeit muss sie vom Amtsarzt untersucht werden.

Daun. (vog) Staatsanwältin Frauke Straaten warf der Frau vor, am 18. September 2007 einen Einbruch in ihre Wohnung vorgetäuscht zu haben, um an Geld oder Gutscheine vom Jobcenter zu kommen. Gegen 10 Uhr rief die Angeklagte die Polizei und erklärte, dass die Tür aufgebrochen sowie 500 Euro gestohlen worden seien. Nach Aktenlage zweifelte das Gericht die Geschichte an. Richter Hans Schrot hakte nach, doch die Angeklagte blieb bei ihren Aussagen. Die Staatsanwältin reichte ihr quasi die Hand: "Sie können jetzt noch immer sagen, dass Sie das erfunden haben." Die 60-Jährige beharrte aber auf ihrer Sicht des Vorfalls. Der ermittelnde Polizist sagte im Zeugenstand: "Die Wohnungstür stand weit auf, aber es gab keinerlei sichtbare Zeichen für einen Einbruch. Die neuwertigen Holzzargen waren unversehrt." Bei den Ermittlungen habe sich der Verdacht der Vortäuschung erhärtet. Angeblich war der Einbruch passiert, als die Angeklagte im Nachbarort beim Arzt war. Die Nachfrage beim Arzt ergab, dass die Angeklagte ihn zuletzt vor anderthalb Jahren konsultiert hatte. Keine Unbekannte bei der Polizei

Die Angeklagte sei keine Unbekannte für die Polizisten. Mit dieser "Masche" habe sie bereits mehrmals Anzeigen erstattet, erklärte der Polizist. Weitere Fälle seien auf dem Weg zur Staatsanwaltschaft. Auf Nachfragen beharrte die Angeklagte darauf, beim Arzt gewesen zu sein. Der Polizist sagte: "Wir vermuten bei ihr einen gewissen Realitätsverlust und haben deshalb das Jobcenter und das Gesundheitsamt informiert. Scheinbar ist aber bisher nicht unternommen worden." Auch die Zeugenaussage einer Putzfrau, die in dem Mehrfamilienhaus unterwegs war, bestätigte, dass kein Einbruch stattgefunden haben kann. Das Gericht ordnete die amtsärztliche Untersuchung der Angeklagten zur Überprüfung ihrer Schuldfähigkeit an. Der Prozess wird erst danach fortgesetzt.

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