"Ins Blaue hinein verdächtigt"

DAUN/SCHÜLLER. Die bekannte Rechtsanwältin Marianne Mastiaux aus Schüller ist vom Amtsgericht in Daun wegen übler Nachrede verurteilt worden. Sie muss 3500 Euro Strafe und die Prozesskosten zahlen. Ein Zeuge und der Bürgermeister der VG Obere Kyll kündigten weitere rechtliche Schritte gegen die Juristin an.

"Was ist denn hier los?", fragen Besucher und Bedienstete verwundert beim Betreten des Amtsgerichts Daun angesichts der vielen wartenden Zuhörer des Prozesses um die Anwältin aus Schüller. Der kleine Gerichtssaal platzt aus allen Nähten. Zusätzliche Stühle werden heran geschafft. "Halb Schüller ist angereist", sagt ein Zeuge. Auch aus anderen Gemeinden des Kreises haben sich Zuhörer eingefunden. Ein Ortsbürgermeister aus der VG Daun ist gekommen, weil auch seine Kommune schon mal mit der Anwältin zu tun hatte. Anders als zum Prozessauftakt erscheint Marianne Mastiaux mit einem Verteidiger an ihrer Seite. Herbert Arend, in Trier als "alter Fuchs" im Strafrecht bekannt, begleitet sie und fordert zur Akteneinsicht direkt zum Verhandlungsbeginn eine Unterbrechung. "Eine halbe Stunde reicht", entscheidet Richter Hans Schrot. Dann werden zwei weitere Zeugen vernommen. Dabei geht es darum, dass die Anwältin dem ersten Beigeordneten ihrer Heimatgemeinde Schüller unterstellt hatte, unrechtmäßig Geld von einem Bürger für Bau-schuttentsorgung kassiert zu haben. Sie hatte in einem Schreiben an die Kreisverwaltung Daun im März 2002 behauptet, dass es sich dabei entweder um Schmiergeld für den Beigeordneten oder um Schwarzgeld für die Gemeindekasse gehandelt habe. Beides hatte sich als nicht zutreffend erwiesen. In einem anderen Fall hatte sie im Januar 2003 den Schüllerer Jagdaufseher wegen versuchter Nötigung und Gefährdung im Straßenverkehr bei der Unteren Jagdbehörde angeschwärzt (der TV berichtete). Auf diesen Fall geht Verteidiger Arend nicht ein. Er versucht bei der umstrittenen Geldforderung zu retten, was zu retten ist. Um dabei ein "berechtigtes Interesse" - Mastiaux behauptet, der Spielplatz sei 1997 ohne Genehmigung gebaut worden - nachzuweisen, stellt er den Beweisantrag, Akten des Jünkerather Bauamts zum Verfahren hinzuzuziehen. Schrot lehnt den Antrag ab. Staatsanwalt Gerrit Günther findet im Plädoyer deutliche Worte an die Anwältin: "Sie haben den ersten Beigeordneten ins Blaue hinein verdächtigt und Vermutungen aufgestellt." Die üble Nachrede sei einwandfrei bewiesen. Ebenso wie im zweiten Fall die falschen Verdächtigungen. Günther: "Wenn unbescholtene Bürger von einer Rechtsanwältin angezeigt werden, dann hat sie ihre Stellung als Rechtsanwältin missbraucht." Außerdem habe sie "üble Konsequenzen für den Jagdaufseher P. in seinem Beruf als BGS-Beamter in Kauf genommen". Verteidiger Arend hält dagegen und fordert Freispruch. Richter Schrot erklärt bei der Urteilsverkündung: "Nach der umfangreichen Beweisaufnahme ist eine Verurteilung unausweichlich. Als Rechtsanwältin hätten Sie Anlass gehabt, ihre Worte sorgfältiger zu wählen." Mastiaux' Verteidiger Arend sagt nach der Verhandlung: "Wir gehen mit Sicherheit in Berufung oder vielleicht in Revision vor dem Oberlandesgericht, weil schwere Verfahrensfehler vorliegen." Etliche Zuhörer des Prozesses meinen: "Das war doch jetzt nur die Spitze des Eisberges." Tatsächlich scheint der Bann gebrochen. Seit Jahren brodelt es in Schüller heftig zwischen einigen Einwohnern, der Ortsgemeinde, den Jagdpächtern und der Anwältin. Noch im Gerichtssaal kündigt ein Zeuge, den die Juristin wegen angeblicher Falschaussage vereidigen lassen wollte, Konsequenzen an: "Ich lasse mich von ihr nicht als Lügner hinstellen." Werner Arenz, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Obere Kyll und ebenfalls Zuhörer, erklärt: "Die angeblichen Missstände in unserem Bauamt, die sie hier angeprangert hat, weise ich entschieden zurück. Das wird ein juristisches Nachspiel haben."

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort