Inszenierung vor Gericht

HILLESHEIM. Noch nicht den Besitzer gewechselt hat das Golf- und Sporthotel Augustinerkloster beim ersten Zwangsversteigerungstermin vor dem Amtsgericht Daun. Beim nächsten Versuch gelten neue Preisgrenzen.

"Das ist auch für mich keine alltägliche Versteigerung - bei dem Verkehrswert von 2,6 Millionen Euro", sagt Rechtspfleger Helmut Hahn. Pünktlich um zehn Uhr am Donnerstagmorgen betritt er den Sitzungssaal Nummer 110 im Dauner Amtsgericht. Verliest alles rund ums Objekt. Angeboten wird der Anteil der ehemaligen Betreiber GmbH. Alles, was der Stadt gehört (Stadthalle, Konferenzräume, Restaurant, Küche und einige Kellerräume) bleibt außen vor (der TV berichtete).Die 2,6 Millionen Euro für den etwa 60-prozentigen Anteil am Gebäudekomplex setzen sich aus 150 000 Euro fürs Inventar und 2,45 Millionen Euro für die Immobilie zusammen.Rund 86 000 Euro als Mindestgebot

86 164,87 Euro setzt Hahn als geringstes Angebot fest. Das sind die offenstehenden, öffentlichen Rechnungen wie Gerichtskosten, Ansprüche der Kreisverwaltung Daun (4000 Euro) und der Verbandsgemeinde Hillesheim (61 488 Euro) sowie Zinsen aus dem Erbbaurecht. Dazu setzt Hahn, resultierend aus den Eintragungen im Grundbuchblatt 2218, einen so genannten Zuzahlungsbetrag von 161 000 Euro für künftige Erbbau- und Bodenzinsen für das Grundstück fest. Macht zusammen knapp 250 000 Euro. "Es ist jetzt 10.34 Uhr, und damit beginnt die Bietezeit. Bitte geben sie ihre Gebote ab!", fordert Hahn auf.Schon vorher hatten sich etliche Hillesheimer Bürger, die Bürgermeister Alfred Pitzen und Matthias Stein sowie Bauherr Hans Müller umgeschaut. Drei der vier Vertreter der Hypovereinsbank (HVB), die Gläubigerin ist, sitzen am separaten Pult rechts von Verfahrensleiter Hahn. Nach fünf Minuten steht einer von ihnen auf, zückt seinen Personalausweis und bietet 90 000 Euro. Hahn nennt den Namen: Klaus Bruno Spenninger aus Karlsfeld. Und dabei bleibt es bis zum Ende der Bietezeit um 11.07 Uhr.Nächster Termin im Oktober

Spenninger will seine Beziehung zur HVB nicht verraten. Er habe als Privatperson geboten, sei weder der Rechtsanwalt noch der Rechtsberater der HVB, sagt er. Doch kaum am Pult sitzend, legt er eine umfangreiche Akte und dicke Gesetzesbücher vor sich auf den Platz. Während Hahn vorne erklärt, tuschelt Spenninger häufig mit Erwin Moos, dem zuständigen HVB-Mitarbeiter. Ein kalkuliertes Schauspiel?Denn dadurch, dass ein Angebot abgegeben und laut Gesetz abgelehnt werden musste - weil es zu niedrig war - muss Hahn einen zweiten Versteigerungstermin ansetzen. Dabei gelten dann aber nicht mehr die Gesetzesvorgaben. Am Donnerstag hätten mindestens 1,3 Millionen Euro - mit Zustimmung der HVB für den Zuschlag - oder 1,82 Millionen - ohne Zustimmung - geboten werden müssen. Das sind 50 Prozent beziehungsweise 70 Prozent vom festgesetzten Verkehrswert.Der zweite Versteigerungstermin ist voraussichtlich Ende Oktober.Mittlerweile hat Bauherr Hans Müller der Stadt ein Einigungsangebot vorgelegt, in dem er auch die Niederlegung des Rechtsstreits anbietet. Lesen Sie Anfang kommender Woche ausführlich darüber.

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