Kein vorzeitiger Ausstieg: Zeitsoldat muss weiter Dienst tun

Daun/Gerolstein/Trier · Das Verwaltungsgericht Trier hat die Klage eines Zeitsoldaten auf Kriegsdienstverweigerung abgelehnt. Er wollte aus Gewissensgründen den Dienst quittieren. Der an einem Standort in der Vulkaneifel stationierte Mann hatte sich 2011 für 13 Jahre verpflichtet.

Daun/Gerolstein/Trier. Ein Zeitsoldat, der nach einiger Zeit im Dienst nachträglich den Kriegsdienst verweigern will, muss durch ein Schlüsselerlebnis belegen, warum er seine Einstellung geändert hat. Das hat das Verwaltungsgericht in Trier in dieser Woche entschieden.
Verhandelt wurde die Klage eines Mannes, der 2011 als Feldwebelanwärter in die Bundeswehr eingetreten ist und sich für 13 Jahre verpflichtet hat. 2014 stellte der Mann, der in einem Standort im Kreis Vulkaneifel Dienst tut, einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung.
Verschwiegenheit versprochen


Als Begründung führte er an, dass die Erfahrungen seines kürzlich verstorbenen Großvaters im Zweiten Weltkrieg ihn zum Umdenken gebracht hätten. Die Trie-rer Richter wollten dazu Genaueres erfahren, aber der Kläger erläuterte das von ihm angeführte Schlüsselerlebnis unter Hinweis darauf, dass er seinem Großvater Verschwiegenheit versprochen habe, nicht näher.
Auch deshalb wurde die Klage abgelehnt. Es sei "schlichtweg nicht nachvollziehbar, dass der Kläger den tatsächlichen Umfang seiner Tätigkeit und seinen Einsatzbereich bei der Bundeswehr erst nach mehr als drei Jahren Dienst und nach Ende der Ausbildung in seinen wahren Ausmaßen erfasst haben will", heißt es in der Begründung des Gerichts. Das Verwaltungsgericht hat nicht zugelassen, dass der Soldat in Revision gehen kann. Allerdings kann er gegen die Nichtzulassung der Revision innerhalb eines Monats Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einreichen. sts

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