Keine allerletzte Chance

Weil er mit gefälschten luxemburgischen Kennzeichen und ohne Führerschein nur wenige hundert Meter mit seinem Auto gefahren ist, muss ein 23-jähriger Dauner für sieben Monate ins Gefängnis. Das hat das Amtsgericht Daun entschieden.

Daun. Manchmal ist das Leben grausam: Nachdem er seinen Führerschein wegen einer Fahrt unter Alkoholeinfluss verloren hat, ist die Mobilität der fünfköpfigen Familie mit drei kleinen Kindern von Marco H. (Name von der Redaktion geändert) nicht mehr gegeben. Als Ausweg aus der Situation will dann seine Frau den Führerschein machen, die Familie schafft ein neues Auto an. Doch leider fällt die Frau durch die Prüfung. Sie darf das neue Auto also nicht benutzen. Angemeldet und versichert ist es auch nicht. In dieser Situation entschließt sich Marco, luxemburgische Nummernschilder zu fälschen und das Auto mit diesen Kennzeichen auf einen anderen Parkplatz zu fahren. Und das, obwohl seine letzte Verurteilung erst wenige Wochen zurückliegt.

Marco H. ist bei der Justiz kein unbeschriebenes Blatt: Zahlreiche Vorstrafen, unter anderem wegen Beleidigung, Körperverletzung, Betrug und Diebstahl verzeichnet seine dicke Akte. Zur Tatzeit laufen ganze drei Bewährungsstrafen gleichzeitig gegen ihn.

Vor dem Dauner Amtsgericht zeigt sich Marco H. geständig und räumt die Tat ein. Er kündigt an, dass er eine neue Arbeitsstelle bei einer Zeitarbeitsfirma bekommen habe und daher aus der Eifel wegziehen wolle, um woanders einen Neuanfang zu wagen.

Frau und Kinder müssen alleine klarkommen



Doch in seinem Strafantrag forderte der Vertreter der Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten, diesmal ohne Bewährung, wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung. Mit dem Urteil folgte Richter Hans Schrot dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte sich vergeblich darum bemüht, auch diese Strafe auf Bewährung auszusetzen. Als Begründung, warum der Angeklagte eine allerletzte Chance erhalten sollte, führte der Verteidiger an, dass Marco H. eine neue Stelle bei einer Zeitarbeitsfirma im Rheinland habe und dort einen Neuanfang starten wolle. Mit einer Verurteilung ohne Bewährung würde man vor allem die Familie strafen, denn dann müsste seine Frau alleine mit den drei kleinen Kindern, das jüngste gerade einmal vier Monate alt, klarkommen.

Doch in seiner Urteilsbegründung führte das Gericht aus, dass der Angeklagte schon zu viele letzte Chancen erhalten hatte und nur wenige Wochen nach der letzten Verurteilung die Tat begangen habe. "Die damalige Bewährungsstrafe hat anscheinend keinen Eindruck gemacht", sagte Richter Schrot. Zudem habe es keine zwingende Notwendigkeit gegeben, das Auto umzustellen. Dem Angeklagten sei es wohl nicht klar gewesen, was drei offene Bewährungsstrafen bedeuten. Außerdem sei schon die dritte Bewährungsstrafe mit sehr viel Wohlwollen ausgesprochen worden. "Der Angeklagte braucht stärkere Konsequenzen, um sich wirklich zu ändern", sagte Richter Schrot. Das habe zwar bittere Folgen für seine Familie, aber eine erneute Bewährungsstrafe sei nicht zu vertreten. Ob die Verteidigung Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt, wollte sie zu Ende des Prozesses noch nicht sagen. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.

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