Kinder, Mütter und ein runder Tisch

Auch die Oma kriegt Geld vom Staat, wenn sie die Tagespflege für ihre Enkel übernimmt. Zu den 24 aktiven Tagesmüttern im Landkreis Vulkaneifel kommen noch Anfragen von 45 Frauen, die auch gerne diesen Part übernehmen möchten. Die Koordination und Beratung macht Angelika Heber bei der Kreisverwaltung.

Daun. Seit Januar ist die Abwicklung der Tagespflegestellen in der Hand der Kreisverwaltung. Vorher hatte sich die Gesellschaft ökumenischer Erziehungshilfeverbund als freier Jugendhilfeträger im Landkreis Vulkaneifel darum gekümmert. "Der Übergang war einvernehmlich. Das Genehmigungsverfahren ist Sache des Jugendamtes", erklärt Dietmar Engeln, stellvertretender Leiter des Jugendamtes. Im Kreishaus ist Angelika Heber der Ansprechpartner für die Kinder-Tagespflege-Börse. Die 49-jährige Diplompädagogin sagt: "Wir denken daran, einen runden Tisch einzurichten, damit die häufigsten Fragen besprochen werden können."Putzen gehört nicht zu den Pflichten

Bereits 24 Frauen (darunter fünf Omas) sind als Tagesmütter offiziell registriert. 45 weitere Frauen wollen mitmachen. Die häufigsten Fragen beziehen sich auf den Umfang der Aufgaben. Heber erklärt: "Putzen gehört nicht dazu. Tagesmütter sind keine Haushaltshilfen. Im Prinzip erfüllen sie die gleichen Pflichten wie Kindergarten-Erzieherinnen." Um mögliche Konflikte bei Erziehungszielen zu vermeiden, empfiehlt Heber, einen Vertrag abzuschließen. Darin können auch individuelle Vereinbarungen wie regelmäßige Arztbesuche wegen Zahnspangen oder zur Ergotherapie verankert werden. Heber meint: "Genaue Absprachen erleichtern das Miteinander." Doch vor der Anerkennung als Tagesmutter steht eine Eignungsprüfung. Die "Einstellung zur Erziehung" klärt Heber in der Regel bei einem Hausbesuch ab. Ein polizeiliches Führungszeugnis, ein ärztliches Attest und die Klärung der räumlichen Verhältnisse gehören auch dazu. Diese Überprüfung erfolgt bei allen Bewerbern, auch wenn keine Pflegeerlaubnis erteilt werden muss. Momentan erhalten 17 Tagesmütter für die Betreuung von 27 Kindern Geld aus der Staatskasse. "Auch Großeltern oder Verwandte können Anspruch auf öffentlich geförderte Tagespflege haben", erklärt Engeln. Für die Bewilligung des Geldes muss die Tagespflege laut Gesetz notwendig sein. Engeln: "Die Notwendigkeit besteht dann, wenn die Berufstätigkeit möglich gemacht werden soll oder es zum Wohl des Kindes ist." (Siehe Hintergrund.)Derzeit hat die Kreisverwaltung mehr Tagesmütter im Pool als Nachfrage besteht. Laut Engeln ein Muss für einen Flächenlandkreis. Er erklärt: "Die Betreuung soll wohnortnah geschehen. Für eine Tagesmutter aus Gillenfeld wäre der Weg zu einem Kind aus Hallschlag einfach zu weit." So gibt es im Stadtkyller Raum viele Tagesmütter, aber wenig Nachfrage. Umgekehrt ist es in Daun und Gerolstein. Da werden dringend Tagesmütter gesucht. Neben der Koordination ist Heber auch für die Fortbildung der Tagesmütter (beispielsweise in gewaltfreier Kommunikation) sowie den Aufbau eines Netzwerkes zuständig. Sie sagt: "Der fachliche Austausch fehlt einfach. Die Vernetzung der Tagesmütter wäre sehr wichtig." Verstärkt will sie sich auch um die Vernetzung zwischen Kindertagesstätten und der Tagespflegebörse kümmern. Heber: "In der Kita wird der Bedarf erkannt. Eine Mutter bräuchte für drei Stunden am Nachmittag eine Betreuerin, die andere Mutter hätte Zeit, und beide wissen nichts voneinander."Ansprechpartner für Tagespflege ist Angelika Heber, Telefon 06592/933-253, E-Mail: angelika.heber@vulkaneifel.deZAHLEN UND FAKTEN Tagespflege LK Vulkaneifel: 27 Kinder (Säugling bis 13 Jahre alt) aus 17 Familien werden in öffentlich finanzierter Tagespflege betreut. Von den 17 Tagesmüttern handelt es sich bei fünfen um Großmütter, die sieben Enkelkinder versorgen. Drei Tagesmütter betreuen Kinder aus verschiedenen Familien. Jeweils ein Kind aus den Landkreisen Bernkastel-Wittlich und Ahrweiler wird im Vulkaneifelkreis betreut. Bei 13 weiteren Kindern aus sechs Familien ist die Vermittlung bereits erfolgt und die Anträge auf öffentliche Förderung laufen. Die öffentliche Förderung der Tagespflege beträgt bei bis zu fünf Wochenstunden null Euro, von fünf bis 14 Wochenstunden 120 Euro, von 15 bis 24 Wochenstunden 240 Euro, von 25 bis 34 Wochenstunden 360 Euro, ab 35 Wochenstunden 480 Euro je Kind. Maximal fünf Kinder darf eine Tagesmutter aufnehmen. Die Eigenbeteiligung der Eltern richtet sich nach vergleichbaren Kindertagesstättenbeiträgen. (vog)

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