Kinderpornos auf dem Handy

Daun · Das Amtsgericht Daun hat einen 24-jährigen aus dem Kreis Vulkaneifel zu einer Geldstrafe von 1600 Euro verurteilt, weil er sich kinder- und jugendpornografische Bilder und Videos aus dem Internet auf sein Handy geladen hatte.

Daun. Späte Einsicht: Nachdem er die Strafe über 2400 Euro (80 Tagessätze zu 30 Euro) zunächst nicht akzeptiert hatte, kam es zur öffentlichen Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht Daun. Dort akzeptierte der 24-jährige Handwerker aus dem Kreis Vulkaneifel dann das Urteil: Wegen des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Bildern und Videos auf seinem Handy wurde ihm eine Geldstrafe von 1600 Euro (80 Tagessätze zu 20 Euro) auferlegt. Der ledige Vater zweier Kinder, der wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz bereits mit dem Gesetz in Konflikt geraten war, war den Ermittlern nur zufällig ins Netz gegangen.

Als sie im Sommer vergangenen Jahres sein Haus auf Drogen untersuchten, fanden sie auf seinem Handy die kinder- und jugendpornografischen Bilder und Videos. Auf seinen Einwand, dass er sich nicht bewusst gewesen sei, etwas Illegales angesehen und heruntergeladen zu haben, meinte der Vertreter der Staatsanwaltschaft: "Man sieht deutlich, dass die Akteure unter 18 Jahren waren. Es handelte sich teilweise um Elf- oder Zwölfjährige." In seinem Plädoyer betonte er zudem: "Wer sich solche Dateien ansieht oder beschafft, sorgt dafür, dass Kinder und Jugendliche missbraucht werden. Denn wo es eine Nachfrage gibt, wird auch ein Angebot bereitgestellt."

Bei der gemeinsamen Durchsicht der sichergestellten Dateien vor Gericht gab der Angeklagten dann auch seinen Widerstand auf und akzeptierte noch im Gerichtssaal das Urteil. Sein beschlagnahmtes Handy bekommt er nicht mehr zurück. mh

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