Klarheit für Kelberg: Chefposten wird wieder besetzt

Daun/Kelberg · Der VG-Rat entscheidet Ende Juni über einen Termin für die Bürgermeisterwahl. In der VG Daun tritt Verwaltungschef Werner Klöckner wieder an. Er stellt sich am 14. Januar 2018 zur Wahl.

 Tritt 2018 wieder an: Werner Klöckner.

Tritt 2018 wieder an: Werner Klöckner.

Foto: (e_daun )

Bis vor einigen Tagen stellte sich die Frage: Wird 2018 in der Verbandsgemeinde (VG) Kelberg ein neuer Bürgermeister gewählt?
Hintergrund: Die Amtszeit von Bürgermeister Karl Häfner (CDU), Verwaltungschef seit 1984, läuft im nächsten Jahr aus, er geht dann in den Ruhestand. Zudem ist die VG mit ihren rund 7000 Einwohnern schon vor Jahren vom Land als Kommune mit "als vordringlich eingestuftem Gebietsänderungsbedarf" eingestuft worden. Was bedeutet: Fusion mit einer anderen VG durchaus möglich.

Aber wenn, wann? Bekommt ein neuer Bürgermeister oder eine neue Bürgermeisterin eine komplette Amtszeit von acht Jahren? Oder wird mit Blick auf eine möglicherweise überschaubare Übergangszeit bis zu einer Fusion ein Beauftragter eingesetzt, der die Amtsgeschäfte führt? Nun ist geklärt: Ja, es wird ein neuer Verwaltungschef oder eine neue Verwaltungschefin gewählt. "Das ist in einem Gespräch von Bürgermeister Häfner mit dem Mainzer Innenministerium geklärt worden", berichtet Johannes Saxler, Büroleiter der VG Kelberg, "und es gibt keine Einschränkung, was die Amtszeit angeht."

Nun gilt es, einen Termin für die Bürgermeisterwahl zu finden. Darüber befindet der VG-Rat in seiner Sitzung am 30. Juni. "Die Verwaltung wird vorschlagen, dass am 14. Januar gewählt wird", kündigt der Büroleiter an.

Was die Amtszeit des hauptamtlichen Bürgermeisters angeht, ist die Situation in der VG Daun mit Verwaltungschef Werner Klöckner (CDU) an der Spitze wie in der VG Kelberg. Aber für den dann 59-Jährigen ist Ruhestand noch kein Thema, er wird sich nach 1994, 2002 und 2010 erneut der Direktwahl stellen.

Sollten die Bürger nicht parallel mit der Bundestagswahl darüber entscheiden können, wer Bürgermeister wird oder bleiben soll? "Eine Zusammenlegung mit der Bundestagswahl am 24. September ist nicht möglich", heißt es aus dem Dauner Rathaus. Begründung: Die Amtszeit von Werner Klöckner läuft am 28. Juni 2018 aus, aber die Neuwahl kann frühestens neun Monate und spätestens drei Monate vor dem Freiwerden der Stelle erfolgen. Es scheitert also an wenigen Tagen.

In Daun ist vor diesem Hintergrund über zwei Wahltermine nachgedacht worden: im November (19. oder 26.) und im Januar. Und die Entscheidung ist bereits gefallen: Der VG-Rat hat sich in seiner jüngsten Sitzung für das Datum in neuen Jahr entschieden.

Man darf gespannt sein, ob sich jemand findet, der gegen Werner Klöckner antreten will. Er kam 1992 aus dem Westerwald nach Daun, zunächst als hauptamtlicher Beigeordneter der VG, bevor er 1994 zum Bürgermeister gewählt wurde.

Damals noch mit viel Konkurrenz: Die Gegenkandidaten waren Uli Meyer und Wolfgang Jenssen. 2002 gab es mit Heinz-Günter Boßmann noch einen Gegenkandidaten, 2002 war Klöckner dann "konkurrenzlos".
"Ich hoffe, dass es 2018 wieder eine echte Wahl zwischen mindestens zwei Bewerbern geben wird", sagt Klöckner. Der 58-Jährige fühlt sich "fit und jung genug" für eine weitere Amtszeit. Sollte er wiedergewählt werden, wäre er 2026 67 Jahre alt - passend zum Eintritt in den Ruhestand.Extra: DIE DIREKTWAHL GIBT ES SEIT 1994

 Geht 2018 in Pension: Karl Häfner.

Geht 2018 in Pension: Karl Häfner.

Foto: Brigitte Bettscheider (bb) ("TV-Upload Bettscheider"
 Neuer Hausherr oder neue Hausherrin gesucht: Im Kelberger Rathaus wird auch über 2018 hinaus ein Verwaltungschef sitzen. TV-Foto/Archiv: Stephan Sartoris

Neuer Hausherr oder neue Hausherrin gesucht: Im Kelberger Rathaus wird auch über 2018 hinaus ein Verwaltungschef sitzen. TV-Foto/Archiv: Stephan Sartoris

Foto: Stephan Sartoris (sts) ("TV-Upload Sartoris"

Seit 1994 werden Landräte sowie haupt- und ehrenamtliche Bürgermeister in Rheinland-Pfalz direkt von den Bürgern gewählt. Die Amtszeit bei den hauptamtlichen Verwaltungschefs beträgt acht Jahren (zuvor waren es zehn Jahre), bei den ehrenamtlichen Bürgermeistern fünf Jahre.

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