Kommunalreform: Kreistag berät Klage

Daun · Das Gremium soll heute entscheiden, ob man juristisch gegen den Gesetzentwurf der Landesregierung vorgeht. Der sieht vor, dass elf Orte von der Oberen Kyll nach Prüm gehen. Nach Auffassung des Kreises ist das verfassungswidrig.

Daun In welche Richtung geht die Kommunalreform in der Eifel? Darüber wird vor Ort, vor allem im Kreis Vulkaneifel, seit Jahren beraten, diskutiert, gestritten, aber eine einvernehmliche Lösung innerhalb des Gebiets wurde nicht erreicht. Dabei ist viel Porzellan zerschlagen worden, die Fronten sind längst verhärtet: Während die Mehrheit des Kreistags Vulkaneifel verhindern will, dass elf Orte aus der Verbandsgemeinde (VG) Obere Kyll in die VG Prüm im Eifelkreis Bitburg-Prüm wechseln, geht es den abwanderungswilligen Dörfern gar nicht schnell genug. Eine Entscheidung rückt jedenfalls näher. Der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen SPD, FDP und Grüne ist auf den parlamentarischen Weg gebracht worden: Darin geht es erstens um die Einrichtung der kreisübergreifenden VG Prüm-Obere Kyll, zweitens um die Fusion der Verbandsgemeinden Gerolstein und Hillesheim zum 1. Januar 2018. Vor dem nächsten Schritt, eine Anhörung, in der am 2. März Juristen und Vertreter der Kommunen in der Landeshauptstadt zu Wort kommen, steht für heute eine öffentliche Sondersitzung des Kreistags an. Beginn ist um 18 Uhr im Kreishaus in Daun.
Worum geht es heute? Laut Sitzungsvorlage sieht der Kreisvorstand (Landrat und Beigeordnete) die Notwendigkeit, dass sich der Kreis "im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens im Hinblick auf die tatsächlichen und verfassungsrechtlichen Rechtsbedenken konkret positioniert und insbesondere die Frage einer Normenkontrollklage berät". Es zeichnet sich eine große Mehrheit für eine Klage ab.
Ganz kurz macht es die FDP: "Die Fraktion wird für eine Klage votieren", kündigt Fraktionschef Marco Weber an. Sein Amts- und Landtagskollege Gordon Schnieder (CDU) teilt auf Anfrage des TV mit: "Ich habe der Fraktion empfohlen, einer möglichen Klageerhebung zuzustimmen. Sollte die Entscheidung einzelnen Mitgliedern, möglicherweise durch eine örtliche Betroffenheit, schwerfallen, so kann jeder nach seiner eigenen Überzeugung abstimmen. Ich gehe aber davon aus, dass die Fraktion mit großer Mehrheit für die Klage votieren wird."
Dem Vorschlag des Landrats, eine Klage vorzubereiten, wird auch die FWG zustimmen. Fraktionssprecherin Karin Pinn sieht die Schuld an der verfahrenen Situation nicht bei den Kommunen: "Hätten die Verantwortlichen beim Land erst die Regeln formuliert und wären dann dabei geblieben, wären Gutachten beachtet worden, dann hätten sich Ehrenamtliche viele Stunden in ihrer Freizeit und viel Zwistigkeit gespart!" Sie erinnert daran, "dass wir vom Kreistag schon vor vier Jahren im Gespräch mit der Oberen Kyll und den dortigen Kommunalpolitikern klar dargestellt haben: Der Kreis wird keine kreisübergreifenden VG-Fusionen in Zuständigkeit von zwei Kreisverwaltungen akzeptieren." Bei allen Kommunalpolitikern sei der Grad der Verdrossenheit beim Thema Kommunal- und Verwaltungsreform längst überschritten. "Das heißt aber nicht, dass wir das programmierte Chaos akzeptieren können", sagt Karin Pinn.
Hans Ludwig, einziges Kreistagsmitglied der Bürgerunion Vulkaneifel, stimmt dem zu. Zur geplanten Fusion sagt er: "Ich halte das in der derzeitigen Situation für einen Schildbürgerstreich." Denn damit werde im Vorfeld der zweiten Stufe der Kommunalreform, bei der es um Neuzuschnitte der Kreise im Land geht, "der Kreis Vulkaneifel massiv geschwächt". Durch das Vorgehen der Landesregierung komme "sehr viel unnötige Arbeit auf den Kreis zu, die keiner wahrhaben und deren Kosten das Land auch sicher nicht übernehmen will".
Linke-Kreistagsmitglied Hildegard Slabik-Münter erklärt, dass sie einer Klage gegen eine kreisübergreifende Fusion der Nordgemeinden mit der VG Prüm zustimme. "Die falsch begonnene Kommunalreform muss gestoppt werden. Das erste Ziel darf nicht Kostenersparnis sein!" Erst wenn klar sei, an welcher Stelle im Land welche Aufgaben wahrgenommen würden und mit welcher Struktur der beste Bürgerservice erreichbar sei, könne entschieden werden, wer sich mit wem zusammenschließe.
"Bündnis 90/Grüne wird geschlossen für den Klageweg stimmen", kündigt auch Fraktionssprecher Dietmar Johnen an. "Wir werden keine Benachteiligung hinnehmen, die sich für den Kreis jetzt negativ auswirkt. Wir appellieren an die Regierungsfraktionen, sich im laufenden Verfahren darauf zu einigen, die freiwillige und von allen gewollte Fusion von Gerolstein und Hillesheim in einem Gesetz zu regeln und die Regelung der Oberen Kyll auf die zweite Stufe der KVR zu verschieben."
Für die SPD-Fraktion liegen noch nicht alle erforderlichen Informationen vor, auf deren Grundlage über eine mögliche Klageerhebung entschieden werden könne, sagt Fraktionssprecher Jens Jenssen, der heute krankheitsbedingt nicht an der Sitzung teilnehmen wird. Er verweist auf die Anhörung am 2. März, bei der die Frage der Verfassungsmäßigkeit große Bedeutung haben werde. "Wir sollten abwarten, was dabei rauskommt, und dann entscheiden, wie wir weiter verfahren wollen."DARüBER WIRD HEUTE ENTSCHIEDEN:


Extra

Sollte der Landtag das Gesetz über die Gebietsänderungen, was die Verbandsgemeinden Obere Kyll und Prüm angeht, beschließen, wird die Kreisverwaltung beauftragt, eine entsprechende Klage, eine sogenannte abstrakte Normenkontrolle, vorzubereiten. Was bedeutet das? Es wird durch ein Verfahren überprüft, ob Bundes- oder Landesrecht mit dem Grundgesetz oder Landesrecht mit sonstigem Bundesrecht vereinbar ist. Was die abstrakte von der konkreten Normenkontrolle unterscheidet, ist die Tatsache, dass die abstrakte (wie der Name schon sagt) unabhängig von einem konkreten Prozess oder Rechtsstreit möglich ist.

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