Die Ortsanbindung von Weidenbach an die Bundesstraße 257 soll verbessert werden. Der Kreisausschuss hat auf seiner jüngsten Sitzung die Arbeiten für rund 496 000 Euro an eine Tiefbaufirma aus Irrhausen (Eifelkreis Bitburg-Prüm) vergeben.
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Die Brücke über den Weidenbach, wenige Meter vor der Bundesstraße 257, wird erneuert und verbreitert. TV-Foto: Alexander Schumitz
Weidenbach/Daun. Die nächste Hürde ist genommen: Nach langem Vorlauf kommt die auch von der Ortsgemeinde Weidenbach schon seit Jahren gewünschte Änderung an der B-257-Einmündung. Dort entstehen eine Linksabbiegespur und eine neue Brücke.
Der Kreuzungsbereich von B 257 und Kreisstraße 5 wird umgestaltet, zur Freude auch vom Verkehrssicherheitsberater der Polizeiinspektion (PI) Daun und Geschäftsführer der Kreisverkehrswacht Vulkaneifel, Horst Krämer.
Denn er weiß um die Probleme an dieser Stelle, wo täglich mehrere Tausend Fahrzeuge unterwegs sind, aber viele davon fahren schneller als die erlaubten 70 Kilometer pro Stunde.
Brücke wird verbreitert
Vorgesehen ist, die alte Brücke durch eine neue, breitere zu ersetzen und eine Linksabbiegespur einzurichten. Davon versprechen sich alle am Projekt Beteiligten eine deutlich größere Verkehrssicherheit als bisher.
Denn in der Vergangenheit ist es dort immer wieder zu Unfällen gekommen, so auch im Oktober vergangenen Jahres, als ein Getränkelaster umkippte und die B 257 stundenlang gesperrt war (der Trierische Volksfreund berichtete).
Um die Arbeiten auf den Weg zu bringen, hat der Kreisausschuss auf seiner jüngsten Sitzung der Firma Weiland-Bau GmbH aus Irrhausen einen Auftrag über rund 496 500 Euro erteilt.
Eine Summe, die deutlich unter der ursprünglichen Kostenschätzung des Landesbetriebs Mobilität (LBM) von rund 600 000 Euro liegt. Laut LBM können beim Bau der Brücke rund 100 000 Euro gespart werden.
Bereits im Juni hatte der Kreisausschuss den Weg für diese Lösung freigemacht. Er hatte eine Sanierung der maroden Brücke samt der kaputten Asphaltdecke abgelehnt und stattdessen beschlossen, das Bauwerk komplett abzureißen. Aus wirtschaftlichen Gründen sei eine Sanierung nicht mehr vertretbar.
Von den Gesamtkosten der Umgestaltung des Kreuzungsbereichs übernimmt der Bund etwa 329 000 Euro. Das Land steuert 117 000 Euro bei, der Eigenanteil des Kreises bewegt sich bei rund 50 000 Euro.
Bund zahlt mehr
Deutlich weniger als zunächst geplant, war der Kreis doch davon ausgegangen, dass er rund 80 000 Euro würde bezahlen müssen. In mehreren Verhandlungen wurde aber erreicht, dass der Bund sich stärker als vorgesehen beteiligt bis zu 75 Prozent der Kosten übernimmt (siehe Extra).
Extra
Das Bundesfernstraßengesetz (FStrG) regelt in Paragraf 12, wie die Kosten zwischen den einzelnen Baulastträgern bei der Sanierung einer Kreuzung aufzuteilen sind. Nur dann, wenn es sich um den "Neubau" einer Kreuzung handelt, übernimmt der Bund einen größeren Teil der Bausumme, Sanierungsarbeiten im Einmündungsbereich von Straßen, die von anderen Baulastträgern gebaut werden, gehen zu deren Lasten. Baulastträger einer Straße ist immer die Körperschaft, die die Straßen betreibt und unterhält. Also für Bundesstraßen der Bund, für Landesstraßen das Land und für Kreisstraßen der Kreis. itz
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