Kritik an Handlungsdruck

Die Bürgerinitiative "Gegen den Weiterbau der A1" hat einen Anwalt eingeschaltet. Der Jurist warnt die Planer davor, Grundsätze des Bundesverwaltungsgerichts nicht zu berücksichtigen.

Daun. "Die A 1 ist nicht irgendeine kleine Regionalstraße, sondern eine Magistrale von europäischer Bedeutung", erklärte kürzlich der nordrhein-westfälische CDU-Verkehrsminister Oliver Wittke (CDU). Deswegen wolle er den Lückenschluss zügig vorantreiben: "Wir haben in der Verkehrspolitik an Tempo gewonnen, das wollen wir auch für die A 1 nutzen." Tempo machen will NRW vor allem auf dem Abschnitt Blankenheim-Lommersdorf, dessen Finanzierung vor einigen Wochen von der Bundesregierung zugesagt wurde (der TV berichtete). Die 5,8 Kilometer lange Strecke kann nun von den Planungsbehörden zur Baureife gebracht werden. Bürgerinitiative bleibt am Ball

Während der NRW-Verkehrsminister Tempo machen will, tritt die Bürgerinitiative (BI) "Gegen den Weiterbau der A1" auf die Bremse. Sie hat auf die Ankündigung der Bundes- und Landespolitiker, dass für die Finanzierung der Teilstrecke Blankenheim-Lommersdorf im neuen Investitionsrahmenplan die erforderlichen 42 Millionen Euro gesichert seien, auf ihre Weise reagiert. Die BI, die nach eigenem Bekunden "auch im 15. Jahr ihres Bestehens keinerlei Ermüdungserscheinungen zeigt", hat einen Bonner Fachanwalt für Verwaltungsrecht eingeschaltet. Er sollte prüfen, ob der Bau der Teilstrecke rechtens sei, solange für die beiden Teilstücke mit dem besonderen naturschutzfachlichen Planungsauftrag nicht geklärt sei, ob sie denn überhaupt gebaut werden könnten. Bei den Teilstücken handelt es sich um die länderübergreifenden Streckenabschnitte Lommersdorf-Adenau und Adenau-Kelberg. Nach Meinung der Bürgerinitiative wird versucht, die Gesamtstrecke des "vermeintlichen Lückenschlusses" der A 1 in einzelne Planungsabschnitte aufzuteilen. Von Norden und Süden solle die A 1 an die beiden vorgenannten Teilstücke herangebaut werden. Erst die Realisierbarkeit klären

Damit solle faktisch der Handlungsdruck in der Öffentlichkeit und auch für Verwaltungsgerichte so erhöht werden, dass ein Weiterbau auch trotz aller ökologischen Bedenken erfolge. Laut BI geht der Anwalt in seinem Antwortschreiben, das er auch den zuständigen Behörden zugeschickt hat, auf die vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten "Zulassungskriterien für Abschnittsbildungen" ein. Er komme zu dem Schluss, dass die weitere Planung und Planfeststellung des Teilstückes Blankenheim-Lommersdorf so lange unterbleiben müsse, bis die Realisierbarkeit der beiden kritischen Teilstücke geklärt sei, heißt es in einer Pressemitteilung der BI. Sollten die an der Planung beteiligten Behörden in NRW das nicht berücksichtigen, liefen sie Gefahr, dass ein Planfeststellungsbeschluss für dieses Teilstück schon deshalb einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhielte, weil die Grundsätze des Bundesverwaltungsgerichts nicht berücksichtigt worden seien.

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