Ladenschluss trübt Festtagsfreude

HILLESHEIM. Nach dem Aus des Hillesheimer Weihnachtsmarkts macht der Gewerbeverein mit einer neuen Weihnachtsaktion auf sich aufmerksam: einem weihnachtlich-abendlichen Straßen- und Einkaufsfest. Die Vorfreude wird jedoch getrübt, weil die Genehmigungsbehörde auf einem Ladenschluss um 20 Uhr beharrt.

"Das könnte ein Knaller werden, denn das gibt es meines Wissens nach nirgends", rechnet sich Gewerbevereinsvorsitzender Manfred Schmitz gute Chancen auf einen Erfolg der ersten "Hillesheimer Weihnachtsmeile" aus, die am Samstag, 4. Dezember, veranstaltet wird. Der Name soll bewusst die konzeptionelle Nähe zu der erfolgreichen Sommerveranstaltung vor anderthalb Jahren aufzeigen, die mehrere tausend Gäste besuchten. Daher kommt es nicht von ungefähr, dass auch die Gewerbetreibenden mitziehen. Rund drei Dutzend Geschäftsleute wollen sich beteiligen, ihre Geschäfte bis Samstagabend öffnen und weihnachtliche Aktionen auf die Beine stellen. Das sei auch die Voraussetzung, denn es mache keinen Sinn, dass die Stadt gesperrt würde und die Hälfte der Schaufenster dunkel bliebe, meinte Schmitz und sagte noch vor wenigen Tagen: "Es herrscht hundertprozentige Begeisterung." Zwischenzeitlich ist die Euphorie ein wenig durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier gedämpft worden. Denn die sieht sich nicht in der Lage, den vom Bundesgesetzgeber vorgegebenen Ladenschluss um 20 Uhr außer Kraft zu setzen. Im Ablehnungsbescheid heißt es, "dass die ADD keine Möglichkeit hat, (…) zu einer Verlängerung der Ladenöffnungszeiten an dem gewünschten Termin zu gelangen" und "dass an Samstagen prinzipiell keine Verlängerung der Ladenöffnungszeiten über 20 Uhr hinaus möglich ist". Begründet wird das strikte Beharren auf der 20-Uhr-Vorgabe damit, dass die Öffnungszeiten auch für den Samstag erst kürzlich auf 20 Uhr ausgedehnt worden seinen. Der Bitte von Bürgermeisterin Heike Bohn, die sich zwischenzeitlich ebenfalls der Sache angenommen hat, um Genehmigung einer Ausnahme, wurde ebenfalls nicht nachgekommen. In dem Ablehnungsbescheid der ADD heißt es: "Dadurch soll sichergestellt werden, dass es nicht möglich sein soll, das Gesetz durch uferlose Bewilligung von Ausnahmen um seine Wirkung zu bringen."Auf Verärgerung folgt Zuversicht

Nach anfänglicher Verärgerung kehren nun aber wieder Ruhe und Zuversicht bei den Hillesheimer Gewerbetreibenden ein. Nach Rücksprache mit den Betroffenen verkündet Schmitz: "Wir ziehen das trotzdem durch." Die Läden öffnen - falls sie vorher nicht schon geöffnet haben - um 16 Uhr. Der weihnachtlich dekorierte Ortskern wird sich in eine große Fußgängerzone von Burgstraße, Graf-Mirbach-Straße, Am Markt, Augustinerstraße bis Prümer Straße verwandeln. Auf mehreren Bühnen wird Programm geboten: von weihnachtlicher Musik über Theater bis hin zu Kinderanimation. Schmitz: "Zudem werden weitere Aussteller sowie die heimische Gastronomie dafür sorgen, dass weihnachtliches Flair in der Innenstadt herrscht." Höhepunkt und gleichzeitig Abschluss ist gegen 21 Uhr die Weihnachtsverlosung der Werbegemeinschaft, bei der Warengutscheine im Wert von mehr als 2000 Euro verlost werden. Lose gibt es ab Sonntag, 7. November, in den Mitgliedsbetrieben der Werbegemeinschaft, die durch Aufkleber im Eingangsbereich gekennzeichnet sind. Und für das nächste Jahr ist der Gewerbevereinschef sowieso zuversichtlich und hat bereits den Termin für die "2. Hillesheimer Weihnachtsmeile" in den öffentlichen Veranstaltungskalender eingegeben: Samstag, 3. Dezember 2005. Er sagt: "Bis dahin gibt es diese Reglementierung nicht mehr."

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