Landwirt muss büßen

DAUN/HILLESHEIM. Wegen massiver Verstöße gegen das Tierschutz- und Umweltrecht ist ein Landwirt aus der Verbandsgemeinde Hillesheim zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Zusätzlich muss er 1000 Euro und seine Ehefrau 200 Euro Geldstrafe zahlen. Das Urteil wird er wahrscheinlich – so sein Verteidiger – akzeptieren.

Der 48-jährige Landwirt und seine 41-jährige Ehefrau aus einem kleinen Dorf in der Verbandsgemeinde Hillesheim kamen gestern Morgen eine halbe Stunde zu spät zur Verhandlung im Dauner Amtsgericht. Kaum hatten sie sich neben ihren Verteidiger, Jörg Eppers, gesetzt, begann der Staatsanwalt mit dem Verlesen der Anklageschriften. Drei Verfahren mit etlichen strafrechtlichen Vorwürfen waren zu einem Prozess zusammengefasst worden. Der viertelstündige Vortrag des Staatsanwalts zeichnete ein düsteres Bild der Viehhaltung in der Zeit von März bis Oktober 2005 auf.Tierarzt wurde nicht bestellt

Demnach lagen Kühe tagelang mit Schmerzen wegen Bauchfellentzündungen, ausgerenkten Läufen, Beckenbrüchen oder offenen und entzündeten Fellstellen im Stall fest, während andere Tiere noch über sie hinweg rannten. Der Landwirt räumte die Vorfälle ein und bedauerte, "dass es so weit gekommen ist." In einem Fall verwehrte der LKW-Fahrer der Tierkörperbeseitigungsanstalt die Mitnahme eines Tieres, weil es gar nicht tot war. "Sie haben dann kurzerhand zum Messer gegriffen und ihm den Kopf abgeschnitten", erklärte der Staatsanwalt. Der Landwirt hielt dagegen: "Ich dachte, die Kuh sei tot, aber manchmal zucken die Tiere doch noch." Richter Hans Schrot meinte: "Das Dauner Veterinäramt hatte ihnen Tage zuvor aufgetragen, für die Kuh einen Tierarzt zu bestellen, was sie aber unterlassen haben." Staatsanwalt und Richter warfen dem Landwirt "Beharrlichkeit vor, weil er aus den ersten angezeigten Fällen keine Lehren zog." Sie vermuteten als Motive Kostenersparnis wegen finanzieller Nöte und Erbstreitereien mit dem Bruder. Hintergrund: Im Stall des Landwirts stehen mit insgesamt 150 Tieren auch die Kühe seines Bruders. Wegen des laufenden Familienrechtsstreits müssen die Tiere des Angeklagten täglich zwei bis drei Stunden auf engstem Raum eingesperrt bleiben, bis der andere Landwirt seine Tiere versorgt hat. Durch gegenseitiges Aufspringen fügen sich die Tiere immer wieder erhebliche Verletzungen zu. Die Tiere stehen nach wie vor gemeinsam in einem Stall, allerdings kontrolliert das Dauner Veterinäramt den Betrieb regelmäßig. Es gebe momentan keine Beanstandungen mehr, versicherte ein Vertreter der Veterinärbehörde, der im Zuschauerraum saß. Doch dem Landwirt wird noch ein weiterer Fall vorgeworfen.Kadaver von acht Tieren auf dem Hof vergraben

Mitte Juli 2005 habe er acht Tierkadaver (drei Kühe und fünf Kälber) auf dem Hof vergraben. Vertreter der Veterinärbehörde entdeckten bei einem Besuch, herausragende Tierläufe aus einem frischen Erdhügel. "Weil die Tiere keine Ohrmarken hatten, sollten sie auf diesem Weg entsorgt werden - mit der Gefahr der Kontamination des Grundwassers", so der Vorwurf. Die Kadaver wurden ausgebuddelt und ordnungsgemäß entsorgt. Der Staatsanwalt meinte: "Da ist es mit einer Geldstrafe nicht mehr getan. Für die Tierschutzvergehen stehen Freiheitsstrafen bis drei Jahre und im Umweltsektor bis fünf Jahre an." Er forderte insgesamt zehn Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung plus 1000 Euro Geldstrafe. Richter Schrot schloss sich an: "Diese Forderung ist maßvoll und die Geldstrafe ist als fühlbare Konsequenz zu werten." Die Vorwürfe gegen die Ehefrau wurden gegen Zahlung von 200 Euro Geldstrafe eingestellt. Ebenso eingestellt wurde ein Verfahren, weil der Angeklagte ohne Baugenehmigung einen Beton-Güllebehälter gebaut hatte. Der Angeklagte legte während der Urteilsverkündung abwechselnd den Kopf in die Hände oder verschränkte die Arme vor der Brust. Anschließend meinte er: "Das war eine schreckliche Zeit. Vieles kam zusammen. Da soll jetzt endgültig ein Schlussstrich drunter gesetzt werden". Trotzdem wollte er im Gerichtssaal das Urteil nicht sofort akzeptieren. Sein Verteidigter sagte dagegen, "dass dies wahrscheinlich innerhalb der einwöchigen Frist nachgeholt würde".

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