Mehr Demokratie in der Feuerwehr

DAUN. Einige durchgreifende Neuerungen soll ein überarbeitetes Brand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG) landesweit bringen, das 2004 in Kraft tritt. Derzeit wird es in Gremien und an der Basis diskutiert.

Unter den rund 65 000 Feuerwehrleuten in Rheinland-Pfalz hatte der Landesfeuerwehrverband 2001 eine Umfrage gestartet. Die zentrale Frage: Sollen künftig die Führungskräfte, die auf Lebenszeit ins Amt gewählt werden, von der Basis für zehn Jahre gewählt werden? Das Ergebnis fiel zugunsten des Vorschlags, künftig Führungskräfte zu wählen, aus.60 Prozent für Wahl der Führungskräfte

Otto Fürst, Vorsitzender des Landesfeuerwehrverbandes: "Rund 60 Prozent waren dafür, mehr demokratische Strukturen auch in den Feuerwehren einzuführen." Auch für den Zeitraum von zehn Jahren als Wahlperiode habe eine Mehrheit gestimmt. Ähnlich war auch das Ergebnis der Feuerwehrleute im Kreis Daun, wie Alois Reinarz, Vorsitzender des Kreisfeuerwehrverbands, mitteilte. So steht zu vermuten, dass diese Demokratisierung ein Teil der Novellierung des LBKG ist, die Anfang 2004 in Kraft treten soll. Wenn die Neuerung so wie geplant umgesetzt wird, stehen 2014 die ersten Wahlen an. Das scheint noch lang hin, die Diskussion wird aber unter den Feuerwehrleuten geführt. Der oberste Feuerwehrmann des Kreises Daun, Kreisfeuerwehrinspekteur (KFI) Christoph Bach, hält den Vorschlag für grundsätzlich "nicht verkehrt", gleichzeitig aber auch nicht "zwingend notwendig". Nach zehn Jahren in einer Feuerwehr-Führungsposition könne eine Wahl durchaus als Maßstab gewertet werden, ob die Arbeit gut gemacht wurde oder nicht, ist Bachs persönliche Meinung. Echte Wahlkämpfe erwartet der KFI ohnehin nicht: "Es wird sicher nicht so sein, dass sich mehrere Kandidaten um ein Führungsamt reißen." Auch in der Feuerwehren in der Verbandsgemeinde Daun wurde das Thema diskutiert, berichtet Wehrleiter Manfred Reicherz. Seine Auffassung: "Ich bin eher dafür, dass es bleibt, wie es ist." Er hält eine Wahl für nicht nötig als Vertrauensbeweis. Ähnlich wie KFI Bach weist auch er darauf hin, dass es bei der Besetzung der Führungspositionen nicht die "Qual der Wahl" gebe, sondern vielmehr nach geeigneten Kandidaten gesucht werden müsse. Bach und Reicherz gehen auch davon aus, dass die Einführung der Wahlen zusätzliche Kosten verursachen werden, die vor allem auf die Verbandsgemeinden zukä-men. Generell ist Ziel der Gesetzesnovellierung, mehr Rechtssicherheit zu schaffen, gerade auch für freiwillig in der Feuerwehr engagierte Menschen, die oft auf wenig Verständnis seitens ihrer Arbeitgeber träfen.Arbeitgeber muss mitspielen

"Wenn jemand zur Wehrführer-Ausbildung zur Landesfeuerwehrschule gehen will, muss der Arbeitgeber die Freistellung genehmigen. Das ist, gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten wie derzeit, keine Selbstverständlichkeit", weiß Christoph Bach aus Erfahrung. In großen Flächenkreisen sind zwei ehrenamtliche Stellvertreter zur Entlastung für den jeweiligen Kreisfeuerwehrinspektor in Aussicht. Das wird teilweise schon praktiziert, jedoch ohne die Gewissheit, für die Mühe wenigstens mit einer Aufwandsentschädigung rechnen zu können. Ab nächstem Jahr soll das anders werden. Weitere Verbesserungen für die Wehren stehen an: So soll das Eintrittsalter für Kinder von derzeit zwölf auf zehn Jahre gesenkt werden. Das ist zwar faktisch schon oft der Fall, aber erst mit einer entsprechenden Gesetzesklausel gibt es eine Unfallversicherung. Die ebenfalls in der Novelle voraussichtlich verankerte Einrichtung von integrierten Rettungsleitstellen ist im Bereich Trier schon als Pilotprojekt erfolgreich.

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