Milde Strafe für Drängler

Das Amtsgericht Daun hat einen 52-jährigen Autofahrer zu einer Geldbuße von 500 Euro verurteilt, weil er auf der Autobahn vor Kaisersesch ein junges Ehepaar aus der Verbandsgemeinde Daun in eine gefährliche Situation gebracht hat. Ursprünglich hätte er 2000 Euro zahlen sollen.

Daun. (vog) Zur öffentlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht Daun um die Drängelei auf der Autobahn ist es nur deshalb gekommen, weil der Angeklagte aus Oberbillig den Strafbefehl über 2000 Euro nicht akzeptiert hatte. Der 52-jährige Kraftfahrer soll am 19. August 2007 auf der Autobahn 48 in Höhe von Kaisersesch auf den Personenwagen eines jungen Paares aus der Verbandsgemeinde Daun sehr dicht aufgefahren sein. Das Auffahren war so dicht, dass die schwangere Frau große Angst bekam und fürchtete, Wehen zu bekommen. Ihr Ehemann sagt vor Gericht aus: "Wir überholten einen LKW und vor uns fuhr ein Transporter. Er wollte uns dann sogar im Zwischenraum zur linken Leitplanke überholen." Der beschuldigte Kraftfahrer, der im Privatauto unterwegs war, dementiert alle Vorwürfe. Er will den Prozess offenkundig zu seinen Gunsten beenden. Als Verteidiger tritt Paul Greinert auf. Richter zieht rasch einen Schlussstrich

Jedoch braucht der bekannte Trierer Anwalt seine Register aus Jahrzehnte langer Erfahrung nicht zu ziehen. Als Verteidiger versucht er zwar geschickt, die Zeugen mit Fragen zu verunsichern. Doch Richter Schrot und Staatsanwalt Thomas Grawemeyer beenden das Geplänkel rasch. Schrot sagt: "Die Situation scheint den Zeugenaussagen zufolge nicht ganz ohne gewesen zu sein. Aber ob es wirklich Nötigung war, scheint schwierig zu beweisen zu sein." Unter allseitigem Kopfnicken wird das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße von 500 Euro eingestellt.

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