Missbrauchs-Prozess: "Für eine Zwölfjährige lebensfremd"

Trier · Das Landgericht Trier hat einen 38-Jährigen aus der Vulkaneifel wegen sexuellen Missbrauchs zu vier Jahren Haft verurteilt. Sein Opfer war zwölf Jahre alt – dennoch gilt der Sex als einvernehmlich.

Das Kuscheln sei keine Ausnahme gewesen. "Ich habe zu allen meinen Kindern ein herzliches Verhältnis gehabt." Auch mal ein Küsschen habe es gegeben. Doch deshalb musste sich der 38-Jährige aus der Vulkaneifel auch nicht vor dem Landgericht Trier verantworten. "Gegen kuscheln hat niemand was", sagt der Vorsitzende Richter Günther Köhler.

Es geht um weit mehr: um insgesamt 20 Fälle von sexuellem Missbrauch eines Kindes, davon 19 Fälle von schwerem sexuellen Missbrauch. Das Gericht hat ihn dafür jetzt verurteilt, vier Jahre muss der Mann voraussichtlich in Haft.
Begonnen hat es im September, mit einem zunächst harmlos erscheinenden Fernsehabend. Der 38-Jährige lag mit seiner damals zwölfjährigen Stieftochter auf der Couch. "Sie hat sich an mich geschmiegt." Aus den "Küsschen" seien irgendwann Zungenküsse geworden, er begann, sie im Intimbereich zu streicheln.

Bei diesem ersten Vorfall blieb es allerdings nicht. Fünf Monate lang, bis Ende Januar, kam es immer wieder zum Geschlechtsverkehr zwischen Stiefvater und -tochter. Für das Urteil relevant sind insgesamt 20 Fälle, 19 Mal kam es zum Geschlechtsverkehr. Im Wohnzimmer, im Schlafzimmer der Eltern, im Kinderzimmer, in der Scheune.
Es sei einvernehmlich gewesen, sagt der Angeklagte, die Initiative in den meisten Fällen von dem Mädchen ausgegangen.

An letzterem hegt Richter Günther Köhler allerdings Zweifel. Zumindest zu den ersten sexuellen Handlungen habe der 38-Jährige das Mädchen verführt. "Alles anderes ist für eine Zwölfjährige lebensfremd", so Köhler.

In der Folge habe sich der sexuelle Kontakt intensiviert: "Was sie gemacht haben, hat dem Kind gefallen", so Köhler in der Urteilsbegründung. Die Darstellung des Mädchens, deren Aussage auf einem Video gezeigt wurde, stützt diese Annahme. Sie habe das "ganz ok" gefunden. Als es vorbei war, war sie froh, vor der Mutter nichts mehr verheimlichen zu müssen.

Das Mädchen gilt als frühreif, sei schon in der Grundschule älteren Jungen nachgelaufen. Im Alter von elf Jahren bekam sie von der Mutter ein Sexspielzeug geschenkt. "Besser sie macht zu Hause so etwas als dass sie sich mit Jungs trifft", so die Mutter. Psychisch gehe es dem Mädchen bislang gut, Folgen des Missbrauchs zeigten sich nicht. Eine Psychotherapie brach sie nach drei Sitzungen ab.

Als strafmildernd wertete das Gericht auch, dass der Mann während der Taten vermutlich unter Drogeneinfluss stand. "Davon müssen wir zu Ihren Gunsten ausgehen", sagte Richter Köhler.

Nach mehreren Operationen wegen eines Tumors im Knie hatte er regelmäßig Marihuana gegen die Schmerzen und Amphetamine als Aufputschmittel konsumiert. Dadurch könnte er eingeschränkt in der Kontrolle seiner sexuellen Impulse gewesen sein.

Mit der Freiheitsstrafe von vier Jahren blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die vier Jahre und neun Monate als angemessen gesehen hatte. Auch deshalb, weil der Mann sich selbst angezeigt und ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte - nachdem seine Frau, die Mutter des Mädchens, ihn Ende Januar beim Geschlechtsverkehr erwischt hatte. Er gestand nicht nur die Tat, die die Mutter gesehen hatte, sondern auch alle Vorhergehenden.
Der 38-Jährige hat nach zwei Jahren Haft die Möglichkeit, eine stationäre Therapie gegen seine Drogensucht zu beantragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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