Mit 17 schon hinterm Steuer

COCHEM-ZELL. (ked) Seit der Einführung des "Führerscheins mit 17" ist fast ein halbes Jahr vergangen. Eine erste Bilanz für den Kreis Cochem-Zell zeigt: Das Interesse an dem landesweiten Modellversuch, der bis 2010 läuft, ist groß.

Der "Führerschein mit 17" ist beliebt im Landkreis Cochem-Zell: 194 Anträge sind seit Oktober bei der Kreisverwaltung eingegangen. 54 Jugendliche haben bereits ihren Führerschein gemacht und sitzen hinterm Steuer. Einer von ihnen ist Nicolas Horst aus Dünfus. Er darf mit Mama, Papa oder einem der beiden Opas Auto fahren. "Durch einen Artikel in der Zeitung sind wir auf die Möglichkeit aufmerksam geworden", sagt er. Mit Erwachsenen Grenzen austesten

Dass das viele wollen, bestätigt Frank Gittke, der Fahrunterricht in Cochem, Büchel und Ulmen anbietet. "Die Nachfrage bei uns ist riesig", sagt er. So geht es auch der Fahrschule Lung in Kaisersesch, in der sich rund 40 Jugendliche unter 17 Jahren angemeldet haben. Ziel des Modellprojektes ist es, neben den bereits angebotenen Fahrsicherheitstrainings weitere Möglichkeiten zu schaffen, die den Fahranfängern so viel praktische Erfahrungen wie möglich einbringen sollen, um das Unfallrisiko zu vermindern. Denn Statistiken beweisen, dass die Gruppe der 18- bis 24-jährigen Autofahrer in fast ein Viertel der tödlichen Unfälle verwickelt ist, meist sogar als Verursacher. Fahrlehrer Heinz Barz aus Treis-Karden war zu Beginn des Projekts skeptisch, ist heute aber davon überzeugt, dass es eine gute Möglichkeit ist, die hohe Unfallquote zu senken. Er sagt, die Hauptunfallursachen seien zu hohe Geschwindigkeit bei mangelnder Erfahrung. "Die Eltern bremsen die Jugendlichen dabei, wenn sie ihre Grenzen austesten. Ich denke, wenn sie dann ein Jahr in Begleitung gefahren sind, werden sie auch zu einem ruhigerem Fahrer." Bei jeder Fahrt muss ein mindestens 30-jähriger "Lotse", der seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnis besitzt, mitfahren. Außerdem darf er bei Erteilung der Prüfbescheinigung höchstens drei Punkte in Flensburg haben. Vorsicht bei Versicherungsfällen

Wer dafür in Frage kommt, wird bereits bei der Erteilung der Prüfbescheinigung namentlich festgelegt und eingetragen. Meistens sind das Eltern und Großeltern. "In anderen Bundesländern gibt es einen Kurzlehrgang für sie. Leider ist hier so was nicht möglich. Ich mache es so, dass die Begleitpersonen mal bei einer Fahrstunde mitfahren, damit sie sehen, wie man sich verhalten muss", sagt Fahrlehrer Lung. Schwierig sei es auch, wenn die 17-Jährigen den Führerschein nur nutzen, um Roller fahren zu dürfen. Anstatt zuerst den Rollerführerschein abzulegen, melden sich viele direkt für den Autoführerschein an. Das spart Zeit und Geld. So einen Fall hatte auch Alexander Lung: "Diesem Mädchen fehlt dann auch wieder die Fahrpraxis von einem Jahr", bedauert er. Was viele Fahranfänger ebenfalls nicht beachten, ist die Versicherung. "Wenn eine 17-jährige Person in Begleitung Auto fährt, muss das die Versicherung wissen", betont Fahrlehrer Weinbach. In der Versicherung sei häufig ein Rabatt für den Fahrerkreis vereinbart - etwa für Fahrer, die ein Mindestalter von beispielsweise 23 Jahren nicht unterschreiten. Wenn nicht gemeldet wird, dass der Fahrer 17 Jahre alt ist, kann das zu Nachzahlungen bis hin zu Vertragsstrafen führen.

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