Mit Bürgerbegehren gegen die Fusion

SPD, FWG, FDP und Bündnis 90/Grüne wollen die - angesichts der absoluten CDU-Mehrheit zu erwartende - Zustimmung zur Fusion der Kreissparkassen Vulkaneifel und Bitburg-Prüm in der Kreistagssitzung am 16. Juni nicht kampflos hinnehmen. Sie starten ein Bürgerbegehren.

Daun/Bitburg-Prüm. In einer gemeinsamen Sitzung in Schalkenmehren, an der auch Landrat Heinz Onnertz und Sparkassenchef Dieter Grau teilnahmen, haben SPD, FWG, FDP und Bündnis 90/Grüne im Kreistag Vulkaneifel ihr weiteres Vorgehen zur Verhinderung des Zusammenschlusses der Kreissparkassen Vulkaneifel und Bitburg-Prüm koordiniert. Gutachten zur objektiven Beurteilung notwendig

So wollen sie für die Sitzung einen sogenannten Anhörungsantrag stellen, denn die Fraktionen sind sich einig, dass zur objektiven Beurteilung der Bewertung der Kreissparkasse Vulkaneifel als Unternehmen neben der einseitigen Bewertung durch den rheinland-pfälzischen Sparkassen- und Giroverband ein Gutachten durch neutrale Dritte notwendig ist. "Wir wollen eine zweite Meinung haben, ob die Wertverhältnisse der beiden Banken angemessen bewertet worden sind", erklärt der Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion, Wolfgang Jenssen. "Denn wir gehen davon aus, dass durch die Fusion nicht wie von der CDU behauptet ein ,Mehrwert' entstehen wird, sondern Werte unserer Sparkasse verschenkt werden." Start schon vor der Kreistagssitzung am 16. Juni

Erstes Ziel der Oppositionsfraktionen sei, die Fusionsinitiative der CDU in der Sitzung noch zu stoppen und "vielleicht das ein oder andere CDU-Kreistagsmitglied zur Umkehr zu bewegen." Gelinge das nicht, wolle man so schnell wie möglich das Bürgerbegehren (siehe Extra) auf den Weg bringen. Gestartet werden soll am 10. Juni, also schon im Vorfeld der Kreistagssitzung. "Damit wollen wir den Bürgern die Möglichkeit bieten, sich an der Entscheidungsfindung zu beteiligen", erklärt Jenssen. In der gemeinsamen Sitzung der Kreistagsfraktionen sei spürbar geworden, dass "bei diesem Thema eine Solidarität entstanden ist, wie sie es bisher noch nicht gegeben hat. Wir sind übereinstimmend der Meinung, dass das, was die CDU vorhat, einer feindlichen Übernahme gleichkommt." EXTRA Ein Bürgerbegehren ist Vorstufe eines Bürgerentscheids. Geht es um eine Entscheidung eines Kommunalparlaments, muss das Bürgerbegehren innerhalb von zwei Monaten nach der Beschlussfassung eingereicht worden sein. Das Bürgerbegehren muss von mindestens 15 Prozent der Wahlberechtigten unterzeichnet sein, wobei eine Obergrenze für die erforderliche Zahl der Stimmen festgesetzt ist. Für den Kreis Vulkaneifel bedeutet das, dass 6000 Stimmen nötig sind. Wird das erreicht, entscheidet der Kreistag über die Zulässigkeit des Begehrens. Sieht er es nicht als "wichtige Angelegenheit" des Kreises, kann dagegen die Verwaltungsgerichtsbarkeit angerufen werden. Wird dabei in letzter Instanz im Sinne der Kläger entschieden, kommt es zu einem Bürgerentscheid. Dabei wird ein Beschluss gekippt, wenn 30 Prozent der Wahlberechtigten zustimmen.

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