Nach Drama auf Dauner Viadukt und Revision: Haft wegen versuchten Totschlags verkürzt

Trier/Daun · Wegen versuchten Totschlags, Körperverletzung, Beleidigung und Fahrens unter Alkoholeinfluss war 2015 ein 40-Jähriger aus der Vulkaneifel vom Landgericht Trier zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Nach einer Revision vor dem Bundesgerichtshof hat das Landgericht die Strafe um sechs Monate gekürzt.

Statt einer Verurteilung und der zusätzlichen Einweisung in die geschlossene Psychiatrie hätte es für den Angeklagten noch schlimmer kommen können: Er wäre vermutlich tot nach einem Sturz vom 30 Meter hohen Dauner Viadukt, von dem er am 27. Mai 2015 hatte springen wollen. Und mit ihm hätten wahrscheinlich zwei Dauner Polizeibeamte sterben müssen.

Als sie ihn von der Wahnsinnstat abbringen und vom Brückenrand zurückziehen wollten, versuchte er sie mit Gewalt mit in die Tiefe zu reißen. Er machte dabei keinen Hehl aus seiner Absicht als er ihnen zurief: "Ich hole euch mit!". Dennoch gelang es den Polizisten, den Tobenden auf das Viadukt zurückzuziehen, wo sie dann von ihm beschimpft und körperlich attackiert wurden.

Schon vor diesem Vorfall war der Mann durch verschiedene Ausfälle in der Öffentlichkeit aufgefallen und bei Polizei und Psychiatrie bekannt. Im ersten Verfahren 2015 bescheinigte ihm ein psychiatrischer Sachverständiger eine "kombinierte Persönlichkeitsstörung mit sozialen und paranoiden Anteilen". Die Folge seien erhebliche Impulsstörungen, die durch Alkoholeinwirkung noch verstärkt würden. Von dem Mann gehe eine hohe Gefahr für die Allgemeinheit aus. Eine ambulante Therapie reiche nicht aus.

Seit seiner Festnahme befindet er sich in der geschlossenen Psychiatrie. Im Dezember 2015 verurteilte ihn die Schwurgerichtskammer in Trier zu fünf Jahren Haft und wies ihn zeitlich unbeschränkt in ein psychiatrisches Krankenhaus ein. Gegen dieses Urteil legte der Mann über seinen Verteidiger Bernd Hoffmann Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ein. Die BGH-Prüfungskammer befand, dass das Trierer Gericht die Kriterien des strafrechtlichen Milderungsgrunds des Versuchs nicht ausreichend berücksichtigt habe. Sie hob das Urteil teilweise auf und verwies den Fall an eine andere Trierer Kammer. Die kam nach einem Verhandlungstag zu einem milderen Urteil von vier Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe. Die angeordnete psychiatrische Unterbringung blieb davon unberührt.

Für den Verurteilten brachte die Revision also nur einen sehr kleinen Vorteil - zumal gar nicht sicher ist, ob er wegen seines psychischen Zustandes die Haft jemals wird antreten müssen.

Die zweite Verhandlung vor dem Landgericht hatte übrigens schon Anfang September stattgefunden. Aufgrund einer falschen Terminangabe des Gerichts war der TV davon ausgegangen, dass die Verhandlung für den gestrigen Donnerstag, 8. Dezember, angesetzt sei.

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