Nachspiel vor Gericht

Weil eine 33-Jährige nach einer Geschäftsübernahme 2500 Euro für Warenbestand nicht bezahlte, zeigte ihr Vorgänger sie wegen Betrugs an. Das Verfahren ist nach einer Verhandlung vor dem Dauner Amtsgericht vorläufig eingestellt worden. Sie bezahlt in 50-Euro-Monatsraten.

Daun. (vog) Mit dem kleinen Laden in der Dauner Innenstadt sollte für die dreifache Mutter ein neuer Lebensabschnitt beginnen. Im Juli 2007 übernahm sie das Geschäft. Für den Warenbestand sollte sie 2500 Euro bezahlen. Am vierten Juli zahlte sie 800 Euro an und dann zunächst nichts mehr. Ihr Vorgänger sagt im Zeugenstand: "Ich bin doch keine Bank. Mit dem Warenbestand hätte sie ein Vielfaches im Verkauf erzielen können. Angeblich wollte sie die Waren im großen Stil via Internet vermarkten. Ich bin von ihr betrogen worden, deshalb habe ich Anzeige erstattet." Zahlungsziele seien immer wieder verlängert und nicht eingehalten worden. Die Kluft zwischen den Parteien wurde immer größer. Eine Mahnung sei Mitte Januar wegen Unzustellbarkeit von der Post zurückgesandt worden. In der Verhandlung klärte sich der Sachverhalt auf. Der Gläubiger hatte die falsche Hausnummer in der Adresse angegeben. Außerdem konnte Richter Hans Schrot nach einem Telefonat mit der Bank klären, dass die Angeklagte seit Dezember die Restschuld via Dauerauftrag monatlich in 50-Euro-Raten begleicht. Er sagt zum Gläubiger: "Betrug liegt nur dann vor, wenn nie die Absicht bestand, die Forderung zu begleichen." Die Angeklagte beteuert: "Sie kriegen ihr Geld." Es sei zum finanziellen Engpass gekommen, weil ihr Ex-Mann mit Unterhaltszahlungen erheblich im Rückstand sei. Außerdem bestünden noch Lohnforderungen an ihren Ex-Arbeitgeber. Verteidiger Albert Hacken ergänzt, dass seine Mandantin gemeinsam mit dem neuen Partner in den vergangenen Jahren mehr als 40 000 Euro Schulden peu a peu abgebaut habe. Auf sie sei Verlass. Staatsanwalt Thomas Grawemeyer plädiert auf vorläufige Einstellung des Verfahrens. Erst wenn die Angeklagte in den kommenden sechs Monaten ihren Verpflichtungen pünktlich nachkommt, wird das Verfahren endgültig eingestellt.

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