Nachwirkungen einer Giftgas-Wolke

Zweieinhalb Jahre nach dem Chlorgas-Unfall in einem Ferienpark in der Verbandsgemeinde Kelberg geht das juristische Tauziehen in die nächste Runde. Der in erster Instanz freigesprochene Fahrer des Chemie-Lasters muss sich demnächst erneut vor Gericht verantworten.

Daun. (sey) Manchmal ist die Wahrheitsfindung ein schwieriges Geschäft, ein langwieriges obendrein. Auch knapp zweieinhalb Jahre nach dem Chlorgas-Unfall im Gunderather Ferienpark mit 22 Verletzten ist der Fall juristisch noch nicht geklärt. Es geht um die Schuld-Frage und natürlich auch um mögliche Schadenersatz-Ansprüche in sechsstelliger Höhe.

Im Fokus der Ermittlungen steht ein heute 32-jähriger LKW-Fahrer. Er fuhr seinerzeit den Laster mit der Schwefelsäure, die versehentlich in einen falschen Tank gefüllt wurde. Im Schwimmbad verbreitete sich daraufhin eine giftige, gelb-grüne Gaswolke; über 20 Personen mussten wegen teils schwerer Atembeschwerden behandelt werden.

Der später von der Trierer Staatsanwaltschaft angeklagte LKW-Fahrer wies im Prozess vor dem Dauner Amtsgericht vor einem Jahr jegliche Schuld von sich. Er habe den Schlauch nicht in den Tank gesteckt, sagte er damals, und die Pumpe nur auf Anweisung der Park-Technikerin eingeschaltet, was die Angestellte bestritt. Auch mehrere Zeugen brachten in der Verhandlung nicht die gewünschte Klarheit. Am Ende sprach der Vorsitzende Richter den Angeklagten frei.

Die Trierer Anklagebehörde legte gegen das Urteil Berufung ein, weil der Angeklagte nach Ansicht des Staatsanwalts zumindest eine Teilschuld an dem Chlorgas-Unfall hat. Der auf zwei Tage angesetzte Berufungsprozess ist inzwischen terminiert - auf Mittwoch, 11. November, 9 Uhr, vor dem Trie rer Landgericht (Fortsetzung am Montag drauf).

"Der damalige Freispruch war völlig in Ordnung", sagt der Verteidiger des LKW-Fahrers, der Eschweiler Anwalt Christoph Contzen. Er vertritt den Angeklagten auch in einem Zivilprozess vor dem Aachener Landgericht, bei dem es um mögliche Schadenersatz-Ansprüche - mindestens 100 000 Euro - der Parkbetreiber geht.

Derzeit ruhe das im März begonnene Verfahren, sagte Contzen gestern dem TV. Es werde fortgesetzt, wenn das Trierer Gericht ein Urteil gefällt habe.

Bis zum Ende der rechtlichen Aufarbeitung des Chlorgas-Unfalls wird es somit noch etwas dauern.

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