Null Toleranz bei dunklen Machenschaften

Keine Chance für Prostitution am Straßenrand: Im Landkreis Vulkaneifel erteilen Polizei und Ordnungsbehörden den Prostituierten in Wohnmobilen rigoros Platzverweise.

Daun. "Wir haben nichts gegen Prostitution, aber gegen die dunklen Machenschaften im Hintergrund", erklärt Heinz-Peter Thiel, Chef der Polizei-Inspektion (PI) Daun. Den jüngsten Fall deckten die Beamten am Dienstag auf. Auf der routinemäßigen Streifenfahrt war Beamten ein Wohnmobil im Industriegebiet Nerdlen, an der L 67, aufgefallen. Der weiße VW-Bus war eindeutig zu einem mobilen Bordell umgebaut.Eine 42-Jährige aus Ghana, die in Hamburg gemeldet ist, bot ihre Dienste an. Das Fahrzeug gehörte einem 62-Jährigen aus dem Kreis Cochem-Zell. Thiel erklärt: "Wenn die Prostituierte nicht Deutsche ist, kann man davon ausgehen, dass etwas im Argen liegt." Ähnlich wie bei einer Kontrolle im Sommer 2007. Damals habe sich eine Afrikanerin mit "total gefälschten Papieren" illegal in Deutschland aufgehalten. Im Kreis ziehen alle an einem Strang

Menschenhandel und Zwangsprostitution haben im Landkreis Vulkaneifel keine Chance. Thiel: "Wir sind keine Moralapostel, achten aber darauf, dass Recht und Ordnung eingehalten werden." Deshalb sei auch "Null-Toleranz" angesagt. Die Behörden schritten ein, bevor Beschwerden eingingen. Die rechtliche Handhabe für einen Platzverweis ist von vielem abhängig. Dafür müssen auch die Ordnungsämter und Straßenbehörden mit ins Boot genommen werden. Thiel: "Wir ziehen hier im Kreis alle an einem Strang. So putzen wir unsere Ferienregion sauber." Als viel frequentierte Transitregion ist die Vulkaneifel ein lukrativer Standort für mobile Prostituierte. Im zweiten Halbjahr vergangenen Jahres sprach die Polizei mehrere Verweise aus. Im Mai 2007 war ein Wohnmobil zwischen Daun und Darscheid angezündet worden. Brandstifter waren keineswegs gehörnte Ehefrauen. Statt um Lust ging es um Bares. Thiel erklärt: "Wir haben allen Grund anzunehmen, dass es dabei um Gebietskämpfe ging. Es gibt Gruppierungen, die diesen Markt beherrschen wollen." Das Angebot spezieller Liebesdienste im Wohnmobil muss baurechtlich genehmigt werden, was nach einem Urteil des Koblenzer Verwaltungsgerichtes in Rheinland-Pfalz nicht mehr "genehmigungsfähig" ist. Damit haben die Behörden das Recht für die Platzverweise auf ihrer Seite. In Kürze wird die Obere Aufsichtsbehörde dazu einen "Leitfaden für Bau- und Ordnungsbehörden" auflegen.

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