Plan neu beschließen

DAUN. (red) Im Mittelpunkt der jüngsten Sitzung des Umwelt-, Bau- und Planungsausschusses der Stadt Daun stand die Beratung der Schlussfolgerungen aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Koblenz in Sachen Normenkontrollklage wegen Bebauungsplan "Auf Kalk" im Stadtteil Pützborn.

Der Stadtrat hatte am 11. Mai 2006 den Bebauungsplan "Auf Kalk" als Satzung beschlossen. Dort sollten 23 Baustellen als reines Wohngebiet entstehen. Auf Antrag eines Bewohners in der Straße "Zur Eisenheld" prüfte das OVG die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans (der TV berichtete). Nach einer mündlichen Verhandlung kam das Gericht einer Pressemitteilung von Stadtbürgermeister Wolfgang Jenssen zufolge zu der Auffassung, dass die Argumente des Antragstellers zum größten Teil nicht zu beachten seien, der Bebauungsplan aber wegen Regelungen über den naturschutzrechtlichen Ausgleich trotzdem unwirksam sei. Das habe daran gelegen, dass die Stadt zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses noch nicht Eigentümer der Ausgleichsflächen im Redbachtal war, weil das Flurbereinigungsverfahren im Stadtteil Pützborn noch nicht abgeschlossen war, erklärt Jenssen. Zwischenzeitlich seien jedoch die entsprechenden Flächen im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens der Stadt zugeteilt worden, so dass dieser vom Gericht gerügte Mangel nicht mehr bestehe. Im Ausschuss sei daher die Empfehlung an den Stadtrat ausgesprochen worden, den Bebauungsplan neu zu beschließen. Ergänzend wurden noch ein Umweltbericht und ein Schallgutachten in Auftrag gegeben. "Mit diesen Maßnahmen müsste den Einwänden des Gerichts im vollen Maße Rechnung getragen werden", so Jenssen.

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