Polizist wird freigesprochen

DAUN. Wegen Betrugs und Untreue musste sich ein Polizist vor dem Amtsgericht Daun verantworten. Der 49-Jährige aus der Verbandsgemeinde Daun wurde freigesprochen. Zwei weitere Strafverfahren gegen ihn wurden eingestellt. Ob der Freispruch Konsequenzen für seinen Dienst hat, ist noch unklar.

Trotz Freispruchs ist der Fall für die Polizei noch nicht abgeschlossen. Reinhard Rothgerber, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Trier: "Es handelt sich in diesem Komplex noch um ein schwebendes Verfahren. Wir werden bei Gericht die Akten anfordern, um nach deren Auswertung abschließend entscheiden zu können." Der Polizist war bereits zeitweilig vom Dienst suspendiert und wurde im Dezember 2003 zurückgestuft. Ein Strafverfahren, weil er neben dem Dienst "faktischer Geschäftsführer" eines Hotels in seiner Heimatgemeinde gewesen sein soll, wurde im März 2002 eingestellt, ein weiteres, in dem es um Steuervergünstigungen im Zusammenhang mit Schwarzgeld ging, im August 2004. Bei den aktuellen Vorwürfen ging es um vier Fälle von Betrug und Untreue, die jeweils im Zusammenhang mit dem Unternehmen seiner Partnerin standen. Allerdings hatte sich der Polizist vor der Firmengründung eine Nebentätigkeitserlaubnis besorgt. Seine Partnerin bot über eine Internetauktionsbörse den günstigen Transport von antiken Möbeln an. Innerhalb von 21 Monaten (März 2003 bis Dezember 2004) hatte die Firma 1400 Kunden. Für den Geschäftsbetrieb wurde die private E-Mail-Adresse des Polizisten benutzt. Die Partnerin des Angeklagten unterschrieb zudem die Internetofferten mit dessen Namen, obwohl das Unternehmen unter ihrem Namen firmierte. Dabei soll ihr Partner nur mal beim Einladen der Ware oder beim Zusammenstellen der Touren geholfen haben, wie drei Zeugen berichteten. "Ich habe ihm oft nur was gesagt, wenn es brannte. Es wuchs mir alles über den Kopf, die Firma, die vier Kinder, der Haushalt", erklärte sie. Nachspiel vor dem Gerichtssaal

Vier Kunden zogen vor Gericht, weil sie Geld gezahlt hatten, aber keine Gegenleistung bekommen hatten. Der Polizist sagte vor Gericht: "Als ich von den Geschichten erfahren habe, habe ich für teilweisen Ausgleich gesorgt." Staatsanwalt Thomas Grawemeyer plädierte auf Freispruch, weil die Vorwürfe "nicht ausreichend nachzuweisen sind". Richter Hans Schrot schloss sich an. Verteidiger Albrecht Thielen sah den Freispruch als "faire Würdigung". Ein Nachspiel gab es vor dem Gerichtssaal: Ein Kunde, als Zeuge ausgesagt hatte, forderte vom Freigesprochenen noch offene 1300 Euro.

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