Raus aus dem Stall, rauf auf die Wiese

Daun/Gerolstein · Seit Ausbruch der Vogelgrippe sind Hühnerhalter verpflichtet, das Geflügel drinnen zu halten. Die Grünen im Kreistag Vulkaneifel fordern nun, diese Auflage aufzuheben.

 Die Hühner von Bruno Thomé in Weiersbach haben im Gewächshaustunnel Platz. Tv-Foto: Helmut Gassen

Die Hühner von Bruno Thomé in Weiersbach haben im Gewächshaustunnel Platz. Tv-Foto: Helmut Gassen

Foto: Helmut Gassen (HG), HELMUT_GASSEN ("TV-Upload Gassen"

Daun/Gerolstein Glückliche, freilaufende Hühner: Das ist seit dem Jahresbeginn vorbei, denn seither gilt auch im Vulkaneifelkreis wegen der Vogelgrippe die Stallpflicht für Geflügel. Ein Schlag für viele Hühnerhalterbetriebe, die gerade mit der Freilandhaltung ihrer Tiere werben.
Die Grünen im Kreis Vulkaneifel fordern nun in einer Resolution, wegen der bisher wenigen aufgetretenen Fälle von infizierten Wildvögeln die Stallpflicht im Kreis mit sofortiger Wirkung aufzuheben. "Diese bisher wenigen Fälle können nicht dazu führen, dass komplette Geflügelbestände aufgestallt werden. Im Landkreis Vulkaneifel ist, wie aus einer Antwort auf Anfrage der grünen Kreistagsfraktion an die Kreisverwaltung hervorgeht, noch kein Fall einer Vogelgrippeinfektion festgestellt worden", argumentiert Kreisgeschäftsführer Dietmar Johnen.
Die Stallpflicht sei eine große Belastung für die Tiere, zudem sei sie für die Besitzer mit einem hohen wirtschaftlichen Schaden verbunden. Auch seien die Verbreitung und die Infektionswege des Virus bisher nicht eindeutig geklärt.
Die Kreisverwaltung teilte dem TV mit, dass die Verfügung zur Aufstallung von Geflügel bis zum 31. März gelte. Sie war zuerst nur bis zum 28. Februar angeordnet worden, wurde dann aber wegen neuer Fälle von Infektionen bei Wildvögeln und in Nutzgeflügelbeständen deutschlandweit bis zum 31. März verlängert.
Mario Janshen vom Geflügelhof Janshen in Ellscheid - größter Betrieb im Kreis mit über 10 000 Tieren - hat Verständnis für die Maßnahme. "Wenn hier was passiert, haben wir alle ein Problem. Immerhin zehn Kilometer weiter von uns besteht schon keine Stallpflicht mehr, was ich allerdings nicht verstehe, wo doch an der Mosel Stallpflicht herrscht. Man kann nur hoffen, dass da nichts kommt", sagt er.
Den größten Teil seiner Hühner hat der Ellscheider Betrieb sowieso in einem Stall mit Bodenhaltung, hier gelten aber auch sehr strenge Hygienevorschriften für das Betreten. Die Verordnung zur Stallpflicht betrifft bei Mario Janshen nur 245 Tiere in einem Hühnermobil. "Wir haben jetzt, da es keine Eier aus Freilandhaltung mehr gibt, viel mehr Eier aus unserer Bodenhaltung in den Rewe- und Edeka-Märkten der Region verkauft", freut sich Janshen.
Auch auf dem Bio-Hof von Gerda und Bruno Thomé in Weiersbach hat die Stallpflicht keine Panik ausgelöst. "Unsere Hühner sind glücklich", sagt Bruno Thomé gut gelaunt, während er gerade Bio-Brot backt. Seine 320 Hühner hat er schon lange in einem Gewächshaustunnel mit Wintergartenatmosphäre untergebracht.
"Die Tiere gingen natürlich schon gerne auf die Weiden, aber wir füttern jetzt Ergänzungsfutter mit Luzernen, damit die Eier trotzdem ihre schöne Farbe bekommen. Und wenn es Dinkelspelt gibt, sind die Hühner ganz aufgeregt", erzählt er. Bei ihm hat wie bei Mario Janshen die Legeleistung nicht unter der Stallpflicht gelitten. "Daran spiegelt sich auch das Wohlbefinden, das die Tiere bei uns haben", argumentiert Thomé.
Zum Ulmenhof in Sarmersbach von Stefan und Ute Frangen und Familie Kneißl gehört auch eine große Freiland-Hühnerhaltung von 660 Tieren in drei Hühnermobilen. "Die Stallpflicht ist eine Katastrophe für die Hühner - Stress ohne Ende. Wir hoffen auf den 1. April, dass dann die Stallpflicht fällt", sagt Michael Kneißl.
Auch Rentner Hubert Pauly aus Sarmersbach würde seine fünf Mischhühner gerne wieder an der frischen Luft sehen. "Es ist schade, die Tiere nicht mehr rauslassen zu können, besonders wenn schönes Wetter ist. Sie legen auch um die Hälfte weniger Eier durch die Stallhaltung", so seine Erfahrung.STELLUNGNAHME DER KREISVERWALTUNG VULKANEIFEL IN AUSZüGEN

Extra

Die Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel und Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen wurde bis zum 31. März verlängert. Seit November 2016 wurde eine Vielzahl von Infektionen mit dem Geflügelpestvirus H5N8 bei Wildvögeln und in Nutzgeflügelbeständen deutschlandweit und in den meisten EU-Mitgliedstaaten festgestellt. Im Januar und Februar diesen Jahres wurden weitere Ausbrüche von Geflügelpest bei Wildvögeln in den benachbarten Kreisen Ahrweiler, Cochem-Zell und Mayen-Koblenz amtlich festgestellt. Es besteht der begründete Verdacht, dass ein weiteres schnelles Ausbreiten von Virus-Infektionen zu befürchten ist. Trotz des Bewusstseins, dass die Aufstallung für viele Tiere und Besitzer eine erhebliche Belastung darstellt und mit nicht unerheblichen Einbußen bei den gewerblichen Geflügelhaltern einhergeht, gibt es kein weniger einschneidendes, aber gleich wirksames Mittel, um das Risiko einer Infektion der Nutzgeflügelbestände mit dem Geflügelpestvirus zu minimieren.

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