Rosenkrieg mit Polizei

DAUN. (vog) Zwei Polizisten der Polizeiinspektion Daun sind in den Rosenkrieg zwischen einem Ehepaar aus der Verbandsgemeinde Daun gezogen worden. Böse Verdächtigungen waren die Basis für eine Verhandlung vor dem Amtsgericht Daun.

"Mein Mann hat behauptet, nur weil ich ein Verhältnis mit den zwei Polizisten hätte, hätte ich immer mit meinen Anzeigen Erfolg", sagte die Ehefrau des 50-jährigen Angeklagten im Zeugenstand, die von ihrem Mann, einem Studiendirektor, getrennt lebt. Zuerst habe ihr Mann diese Behauptung gegenüber den beiden Töchtern geäußert und drei Wochen später ihr gegenüber. "Ich lasse mich von ihm doch nicht als Prostituierte abstempeln", sagte die dreifache Mutter, die gegen ihren Mann bereits ein Betretungsverbot zu ihrer Wohnung erreicht hat. Die beiden Polizisten hatten sich diese Unterstellung auch nicht gefallen lassen und Strafanträge gestellt. Die Staatsanwaltschaft warf dem Studiendirektor daraufhin die Verbreitung unwahrer Tatsachen vor. Bei der Verhandlung wurde nicht eindeutig klar, ob es wirklich eine Tatsachenbehauptung oder nur eine Schlussfolgerung war. Eine Tatsachenbehauptung wäre strafbar. Eine Schlussfolgerung wird rechtlich nicht geahndet. Weil die 14-jährige Tochter nicht als Zeugin aussagen konnte, sollte ein weiterer Verhandlungstag Klarheit bringen. Dazu kam es aber nicht, weil sich die Staatsanwaltschaft und Verteidigung darauf einigten, das Verfahren einzustellen. Richter Hans Schrot erklärte: "Die Äußerungen wurden ja nur im engsten Familienkreis gemacht, und damit ist das öffentliche Interesse eher gering." Das öffentliche Interesse ist aber maßgebend für eine Strafverfolgung. Die Anzeigen der Polizisten wurden mit dieser Einigung zu Altpapier.

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