Sammelwut bringt 57-Jährigen vor Gericht

Wittlich/Daun/Gerolstein · Manche erben Häuser, andere Schulden. Bei einem 57-Jährigen aus dem Vulkaneifelkreis, der sich am Donnerstag vor dem Amtsgericht Wittlich verantworten musste, hatte die Polizei mehrere Waffen ohne Genehmigung gefunden. Dafür wurde er zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt.

Wittlich/Daun/Gerolstein. Es ist ein verhängnisvolles Erbe, das der Angeklagte von seinem Vater vermacht bekommen hat: alte Patronen aus dem Krieg, Sprengkapseln und -körper, Munition und Ähnliches. Waffen waren nicht die Leidenschaft des Vaters, sondern das Sammeln. Mit einem Metalldetektor sei dieser jeden Tag spazieren gewesen und habe alles mit nach Hause geschleppt, was er nur gefunden hätte, berichtet der 57-jährige Sohn, der sich am Donnerstagnachmittag vor dem Amtsgericht Wittlich verantworten muss. Die Anklage reicht von einem Verstoß gegen das Waffengesetz und das Sprenggesetz bis hin zum Kriegswaffenkontrollgesetz.
Er habe ja nichts wegwerfen dürfen, erzählt der Angeklagte: Die Mutter habe es verboten, nachdem der Vater gestorben war. Als dann noch ein Mann aus seinem Ort aus dem Landkreis Vulkaneifel gestorben war, sei noch dessen Waffensammlung hinzugekommen. Zwölf Jahre nach dem Tod des Vaters starb die Mutter. Erst dann, berichtet der 57-Jährige, konnte er damit anfangen, alles wegzuräumen.
Übers das Internet verkaufte er Dekowaffen aus seiner Sammlung, wodurch die Kripo ihm auf die Spur kam. Bei einer Hausdurchsuchung vor zwei Jahren stellte ein Polizeiaufgebot insgesamt 22 Schusswaffen, 33 Munitionsstücke, 33 Explosionsstoffe wie Granaten und drei Pa tronen aus dem Zweiten Weltkrieg sicher. Dazu noch 150 Waffen, für die der Angeklagte, der einen Jagdschein besitzt, eine Genehmigung hatte.
Als Staatsanwältin Nina Dirion-Gerdes die Anklageschrift verliest, sieht es aus, als zähle der Angeklagte die Beweisstücke im Kopf mit. Ab und an nickt er leicht. Einen größer angelegten Waffenhandel habe er nicht im Sinn gehabt, betont der 57-Jährige: Er habe einfach nur was loswerden wollen. Den Granaten fehlte teilweise der Zündmechanismus, manche Pistolen waren unbrauchbar. Die teils verrosteten Patronen hatte er aufgebrochen, das Schießpulver in einen Wassereimer und von dort aus in Kaffeedosen und Ähnliches umgefüllt. Ob er da keine Angst gehabt hätte, dass was passiert, fragt Richter Stefan Ehses. "Die Patronen waren schon so morsch, dass man sie einfach hat durchbrechen können", antwortet der Angeklagte und hebt beschwichtigend die Hände. Er habe "zu viel Manschetten davor gehabt", an die großen Sachen heranzugehen. Auf den Gedanken, dass bereits mit mehreren Gramm Schießpulver bei einem Brand sein Haus und womöglich das der Nachbarn in die Luft hätte fliegen können, wäre er gar nicht gekommen. Als "unbedarft" bezeichnen ihn Richter Ehses und Verteidiger Hans-Josef Ewertz. Eine Unbedarftheit, die dem 57-Jährigen eine Freiheitsstrafe von einem Jahr zur Bewährung einbringt. Der Angeklagte sei nicht vorbestraft, geständig und nicht im Bewusstsein über die Folgen seines Handelns gewesen. Aber die Menge habe es einfach gemacht, begründet Richter Ehses das Urteil und meint zum Abschluss versöhnlich: "Wir sind überzeugt, Sie hier nicht mehr zu sehen."

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