Schnell aufgespürt

DAUN/HILLESHEIM. (vog) Im vierten Anlauf hat es geklappt: Angeklagter und Hauptbelastungszeuge sind vorm Dauner Amtsgericht erschienen. Der Angeklagte wird wegen Drogenhandels am Hillesheimer Busbahnhof zu 1000 Euro Geldstrafe verurteilt.

Der 25-jährige Angeklagte erschien vor Gericht, weil die Polizei ihm persönlich die Ladung zustellte und ihn dringend ermahnte, zu erscheinen. Ansonsten wäre er vorgeführt worden. Dazu war es beim 23-jährigen Hauptbelastungszeugen gekommen. Eigentlich sollte er von der Gelsenkirchener Polizei (angeblich war er von Gerolstein nach Gelsenkirchen umgezogen) zur Verhandlung gebracht werden, weil er zum dritten Prozesstag nicht erschienen war. Am Morgen des vierten Verhandlungstags riefen die Gelsenkirchener Polizisten an und erklärten, der Zeuge sei nach Bonn gezogen. Im Dauner Amtsgericht wurde rasch reagiert. Ebenso wie bei der Bonner Polizei. Sie spürten innerhalb kürzester Zeit den Zeugen auf und brachten ihn nach Daun. Die Verhandlung konnte pünktlich beginnen. Rasch war klar: Die zwei jungen Männer haben sich nach jahrelanger Zugehörigkeit zur Eifeler Drogenszene nichts Nettes mehr zu sagen. Der Zeuge hatte in einer Lebensbeichte im September 2004 vor der Dauner Polizei gestanden, beim Angeklagten in den Jahren 2002 und 2003 mindestens 30 Mal Hasch oder Marihuana am Hillesheimer Busbahnhof gekauft zu haben (der TV berichtete). Der 25-Jährige bestritt alles. Er nannte zwei andere Namen und meinte: "Die waren deine Dealer. Ich hab nichts verkauft, sonst wäre ich doch nicht so arm." Er gab zu, Drogen konsumiert, aber nicht damit gehandelt zu haben. Richter Hans Schrot glaubte ihm nicht und verwies auf bereits abgeschlossene Verfahren. 1998 und 2003 wurde der Angeklagte wegen Straftaten im Bereich der Beschaffungskriminalität sowie 2005 wegen illegalem Erwerb im größeren Umfang verurteilt. Das Dauner Jugendamt bescheinigte ihm in einem Bericht "schulisch und beruflich eine verzögerte Entwicklung sowie wechselhaftes Verhalten". In der Verhandlung konnte das Gericht ihm nach eingehender Zeugenbefragung, "mindestens zehn der 30 Fälle" nachweisen, so Otmar Klaes, der als Sitzungsvertreter die Staatsanwaltschaft vertrat. Schrot resümierte: "Der Zeuge ist glaubwürdig. Er ist auch bei Querfragen bei seiner Aussage geblieben." Da der Angeklagte noch die Geldstrafe aus dem 2005er Verfahren wegen 33-maligen illegalem Drogenerwerb nicht restlos bezahlt hat, musste mit dem aktuellen Urteil eine Gesamtstrafe gebildet werden. Das Gericht setzte 1000 Euro an. Der Angeklagte ließ sich den Weg zur Berufung offen und akzeptierte das Urteil nicht.

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