Sieben Monate für Schlägerei

Sein überschäumendes Temperament und sein ungezügeltes Verhalten hat einen 22-jährigen Litauer, der in der Verbandsgemeinde Kelberg lebt, vors Dauner Amtsgericht gebracht. Wegen gefährlicher Körperverletzung ist er zu sieben Monaten Freiheitsstraße und 800 Euro Geldbuße verurteilt worden.

Daun/Kelberg. (vog) Der Cocktail aus Wut und Alkohol macht aus dem 22-Jährigen einen gefährlichen Zeitgenossen. Er ist bei der deutschen Justiz kein unbeschriebenes Blatt mehr. Am 1. November 2006 war er bei Bekannten in Neroth, als gegen 2.20 Uhr die Situation eskalierte. Laut Staatsanwaltschaft wurde er des Anwesens verwiesen, woraufhin er einen Zeugen bespuckte und mit Fußtritten zu erwischen versuchte. Als Reaktion auf die Attacke trat der Zeuge dem Angeklagten in den Hintern. Daraufhin flogen Flaschen. Der Angeklagte soll eine Stubbiflasche geworfen haben, die an der Hauswand unmittelbar neben mehreren Personen zerschellte. Splitter trafen eine Frau am Kopf und den Zeugen am Oberarm. Bereits im Februar hatte der Litauer wegen fahrlässiger Körperverletzung einen Strafbefehl erhalten. Dieser wurde jetzt ins Urteil einbezogen. Wegen gefährlicher Körperverletzung wurde der 22-Jährige zu einer siebenmonatigen Freiheitsstrafe und 800 Euro Geldbuße verurteilt. Das Strafmaß reicht für eine Ausweisung des Litauers, der seit 2000 in Deutschland lebt, allerdings nicht aus. Helmut Klassmann, Büroleiter der Kreisverwaltung Daun, erklärt: "Da er litauischer Staatsangehöriger und somit Bürger der Europäischen Union ist, kann eine Ausweisung nur dann erfolgen, wenn er zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt würde."

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