"Sofort neuen Pächter"

HILLESHEIM. (vog) Während der erste Termin der Zwangsversteigerung keinen Besitzerwechsel für das Augustinerkloster brachte, kam am Rande der Verhandlung heraus, dass der ehemalige Investor Hans Müller in Sachen Hotel wieder ins Geschäft kommen will: Er hat der Stadt ein Angebot unterbreitet.

Hans Müller hat vergangene Woche Hillesheims Stadtbürgermeister Matthias Stein ein Schreiben geschickt, das auch dem TV vorliegt. Darin macht er der Stadt ein "Angebot, um den Prozess zu beenden". In fünf Punkten schlägt er vor, als "Hotelgesellschaft" das städtische Sondereigentum zu einem "Symbolpreis" zu übernehmen und auf den "seit 15. Mai 1993 ihm zustehenden Betrag von 703 026 Euro" zu verzichten, wenn die Stadt ihm die letzte Rate aus dem Generalunternehmervertrag (184 065 Euro) bar zahlt. Im Gegenzug stelle er die Stadthalle für die Stadtfeste aller ortsansässigen Vereine kostenlos zur Verfügung. Außerdem solle der anhängige Prozess beim Landgericht Trier (wegen Baumängeln und Verträgen) von beiden Seiten zurück genommen werden. Dem TV sagte Müller : "Ich habe sofort einen Pächter an der Hand, wenn er das Objekt als Ganzes pachten kann." Die ursprüngliche Regelung mit der Stadthalle als Sondereigentum der Stadt hält Müller mittlerweile für "unmöglich umsetzbar". Nach seiner Erfahrung kostet der Unterhalt des städtischen Teils des Hotels "mindestens eine halbe Million Euro pro Jahr". Stadtbürgermeister Stein will in der nächsten Stadtratsitzung - in zwei bis drei Wochen - den Vorschlag thematisieren. Außerdem hat Müller ein Gutachten über den vereinbarten Pachtzins erstellen lassen. Danach sei dieser "total überzogen und somit sittenwidrig". Müller geht davon aus, dass das Landgericht Trier den Pachtvertrag (bis zum fünften Jahr 2800 Euro und danach 5800 Euro monatlich) für nichtig erklärt. Triumphierend fügte er hinzu: "Vor der Staatsanwaltschaft in Koblenz hat ja auch nur Pitzen eine Strafe bekommen."Pitzen zahlt 9000 Euro aus eigener Tasche

Auf diese Aussage angesprochen, erklärt der Rathauschef: "Ja, ich habe 9000 Euro bezahlt - aber nicht als Strafe, sondern für eine Einstellungsverfügung - und alles in Absprache mit dem Anwalt." Bezahlt hat er aus der eigenen Tasche. Bei den Ermittlungen ging es unter anderem um angeblichen Subventionsbetrug. Volker Bewernick, Oberstaatsanwalt in Koblenz, erklärt, was es generell mit einer Einstellungsverfügung auf sich hat: "Der Betroffene gilt, wenn er der Verfügung nachkommt, als nicht bestraft. Das ist einer der Unterschiede zum Strafbefehl." Trotzdem liege auch bei einer Einstellungsverfügung eine geringe Schuld vor. Zudem müsse öffentliches Interesse gegeben sein, um eine solche Verfügung ergehen zu lassen. Mit der Zahlung des Geldes aber sei Straffreiheit gegeben, betont der Jurist. Fakt ist: Die restlichen 800 000 Euro Fördergelder sind noch da, und nach welchen vorgelegten Rechnungen sie bewilligt wurden, ist mittlerweile für die Staatsanwaltschaft uninteressant. Inzwischen sind auch die Ermittlungen gegen Hans Müller "mangels Tatverdacht" eingestellt.

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