Spürbarer Denkzettel

Ein 22-jähriger Fliesenleger aus der Verbandsgemeinde (VG) Gerolstein ist vor dem Dauner Amtsgericht zu zehn Monaten Freiheitsstrafe und 1000 Euro Geldbuße verurteilt worden, weil er sich von einer 13-Jährigen hat sexuell befriedigen lassen.

Daun. (vog) Täter und Opfer wohnen in einem Dorf in der VG Gerolstein. Der 22-Jährige ist mit dem Opfer und deren ein Jahr älteren Freundin gut bekannt. Man trifft sich oft. Am 9. August 2006 bittet der 22-Jährige die damals 13-Jährige ihm in die Hose zu fassen. Am nächsten Tag wiederholt sich im Zimmer des Mädchens in deren Elternhaus der Vorfall. Die Eltern erfahren davon und erstatten Anzeige. Staatsanwalt Klaus Pallien wirft dem jungen Übersiedler sexuellen Missbrauch in zwei Fällen vor. Dafür sieht das Gesetz je Fall mindestens sechs Monate und höchstens zehn Jahre als Strafmaß vor. Richter Hans Schrot: "Das Mädchen war noch keine 14 Jahre alt. Das Gesetz zieht klare Grenzen, und da gibt es kein Vertun." Der Angeklagte legt sofort nach Verlesen der Anklageschrift ein Geständnis ab: "Ja, genauso war es." Somit bleiben dem Opfer und dessen Freundin die Zeugenaussagen vor Gericht erspart. Das kommt ihm bei der Strafzumessung zugute. Staatsanwalt Pallien fordert je Fall sechs Monate, die als Gesamtstrafe auf zehn Monate auf Bewährung reduziert werden. Dazu als "unverzüglich spürbaren Denkzettel" 1000 Euro Geldbuße. Richter Schrot folgt dem Antrag der Staatsanwaltschaft und legt als Empfänger der Geldbuße die Hilfsorganisation "Frauen in Not" fest. Er sagt zum Angeklagten: "Das hätte nicht passieren dürfen. Sie wussten, dass da nichts laufen durfte." Der erfahrene Richter geht davon aus, dass "die Bewährung Wirkung zeigt". Eine Vorstrafe wegen gemeinschaftlichen Diebstahls zu der der Angeklagte 2001 zu vier Wochen Jugendarrest verurteilt worden war, fiel bei der aktuellen Verhandlung nicht ins Gewicht. Pallien begründet: "Weil Sie seit Jahren ohne Fehltritte blieben." Das Urteil ist rechtskräftig, weil alle Beteiligten es noch im Gerichtssaal akzeptierten.

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