Sperrungen und Einschränkungen

Aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs sind folgende verkehrsbeschränkende Maßnahmen im Rahmen der Dauner Laurentiuskirmes erforderlich:

Von Mittwoch, 1. August, (Aufbau der Schaustellergeschäfte) bis einschließlich Donnerstag, 9. August (Abbau der Schaustellergeschäfte): Der Marktplatz und der Parkplatz an der Bonner-/Leopoldstraße stehen zum Parken nicht zur Verfügung. Um sicherzustellen, dass Krankenwagen des Rettungsdienstes und Feuerwehrfahrzeuge jederzeit die Straße "Auf'm Weiher" befahren können, wird hier in der gesamten Straße durchgehend ein beidseitiges absolutes Haltverbot angeordnet.Von Donnerstag, 2. August, 15.30 Uhr, bis Donnerstag, 9. August, mindestens 13 Uhr: Vollsperrung der (oberen) Leopoldstraße, von Einmündung in Gartenstraße (Beginn Marktplatz) und Rosenbergstraße (Hotel "Stadt Daun") bis zum Kreisverkehr Bonner-/Bitburger-/Dockweiler Straße. Vom 4. August (Kirmes samstag), 13 Uhr, bis Ende der Kirmes (Donnerstag, 9. August, 3 Uhr): Einseitige absolute Haltverbote in der Rosenberg- und Dockweiler Straße sowie beidseitige absolute Haltverbote in der Bitburger- und Bonner Straße. Die Anlieger der (oberen) Leopoldstraße haben die Möglichkeit, für dringend notwendige Fahrten durch die gesperrte Straße eine Ausnahmegenehmigung bei der Verbandsgemeindeverwaltung zu beantragen. Bei Parkverstößen muss mit gebührenpflichtigen Verwarnungen und gegebenenfalls dem Abschleppen des Fahrzeuges gerechnet werden.Die Kraftfahrzeugführer werden um Verständnis für die Verkehrsregelungen gebeten.

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