"Stadtrat fühlt sich getäuscht"

KAISERSESCH. (BM) Die Nachricht, dass die Staatsanwaltschaft in Koblenz gegen die Firma Glunz in Kaisersesch wegen illegaler Sondermüllverbrennung ermittelt, hat den Stadt- und Verbandsgemeinderat sowie die Kreisverwaltung Cochem-Zell aufgeschreckt.

"Getäuscht und betrogen" von der Firma Glunz fühle sich der Stadtrat Kaisersesch, erklärt Stadtbürgermeister Werner Lutz: "Auf alle unsere Nachfragen wurde uns immer wieder beteuert, dass der Betrieb umweltfreundlich arbeite, und dass die Emissionen nicht gesundheitsgefährdend seien." Verärgert und beunruhigt seien daher alle Stadtratsfraktionen darüber, dass die Staatsanwaltschaft Koblenz gegen das Spanplattenwerk wegen illegaler Verbrennung von belasteten Holzabfällen ermittelt. Bereits die ersten Ergebnisse der Laborproben von Holzabfällen und Verbrennungsrückständen vom Betriebsgelände gäben Anlass zur Besorgnis: Die untersuchten Materialen sind mit Schwermetallen zum Teil erheblich über den Grenzwerten belastet und gelten nach der Altholzverordnung und der "Technischen Anleitung Luft" als Sondermüll. Zwar wurden Stadt und Verbandsgemeinde Kaisersesch in einem Gespräch mit Vertretern der Kreisverwaltung, der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord (Gewerbeaufsicht) und der Firma Glunz über die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft informiert. "Konkrete Zahlen über Belastungen liegen uns nicht vor", bedauert Lutz. Daher besteht der Stadtrat auf einer rückhaltlosen Aufklärung durch das Spanplattenwerk. Dazu wurde ein Werksvertreter zu einer gemeinsamen Sondersitzung des Stadt- und des VG-Rats am Dienstag, 15. Februar, eingeladen.Nichtöffentliche Sitzung am Dienstag

Die findet aber nichtöffentlich statt. "Wir haben keinen Grund, Informationen zurückzuhalten. Nach dieser Sitzung, in der möglicherweise Betriebsinterna genannt werden, werden wir die Öffentlichkeit informieren. Allein schon, um die Bürger nicht zu beunruhigen und Gerüchten vorzubeugen", verspricht Lutz. Derweil stellen sich manche die Frage: Hat das Kontrollsystem versagt, dem sich die Firma Glunz unterziehen muss? Die von der Kreisverwaltung 1989 an den Betrieb erteilte emissionsrechtliche Genehmigung konnte laut Landrat Eckhard Huwer keine Festlegung zur Holzklassifizierung enthalten, weil diese erst durch die 2003 in Kraft getretene Altholzverordnung eingeführt wurde. Die sichergestellten Proben des Abfallholzes sind der Klasse IV, also mit Schadstoffen stark belastet, zuzuordnen. Nach Auffassung des Kreis-Chefs war es nicht Aufgabe der Kreisverwaltung, die alte Genehmigung an das neue Recht anzupassen: "Der jeweilige Genehmigungsinhaber hat die neuen Vorschriften von sich aus zu beachten und einzuhalten." Huwer bestätigt, dass die Firma Glunz auch zur regelmäßigen Eigenüberwachung verpflichtet ist. Für die Fremdüberwachung sei die SGD Nord zuständig, so dass die Kreisverwaltung von sich aus nicht tätig werden muss. Die SGD hat nach Auskunft des Landrats in den vergangenen Jahren wiederholt und in unregelmäßigen Abständen den Glunz-Holzlagerplatz überprüft: "Die Sichtkontrollen haben zu keinen Beschwerden geführt." Dass die offenbar nicht ausreichten, befürchtet auch Lutz. Er kündigt an, zusammen mit der Kreisverwaltung und der SGD zu prüfen, wie die Werkskontrollen verschärft werden können.

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