Steinborn: Große Lösung ist vom Tisch

TRIER/DAUN-STEINBORN. (mh) Der Planfeststellungsbeschluss zur Ortsumgehung Daun-Steinborn ist rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgerichts Trier entschieden (Aktenzeichen: 5 K 901/06.TR). Damit ist zum einen der Weg frei für die Anbindung von Steinborn an die neu geplante L 28 ausschließlich über die bisherige K 11, zum anderen ist die große Umgehung vom Tisch.

Zwei Grundstückseigentümer hatten gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landes Rheinland-Pfalz vom 21. August vergangenen Jahres zur Ortsumgehung Steinborn (der TV berichtete) geklagt, weil deren landwirtschaftlich genutzte Flächen mit etwas mehr als 10 000 Quadratmetern Fläche von der Planung betroffen war. Die Kläger führten als Begründung aus, es mache keinen Sinn, Steinborn bereits beim Anwesen Zieverink auch für den Anliegerverkehr ganz zu sperren. Im Übrigen handele es sich nur um eine "Teilortsumgehung". Der Wunsch nach einer richtigen Ortsumgehung, am Sportplatz und Friedhof vorbei, sei zu Unrecht nicht berücksichtigt worden. Im Übrigen könne auf eine Anbindung von Steinborn an die neue L 28 auch ganz verzichtet werden. Das beklagte Land hielt dem entgegen, die Alternativlösungen seien bereits im Planfeststellungsbeschluss geprüft und als "nicht vorzugswürdig" bewertet worden. Diese Auffassung teilten nun auch die Richter der fünften Kammer des Verwaltungsgerichts Trier. Wegen der über dem Landesdurchschnitt liegenden Frequentierung (derzeit fahren täglich etwas mehr als 3000 Fahrzeuge durch den Ort), der engen und kurvenreichen Verkehrsführung und der dadurch entstandenen prekären Unfallsituation in Steinborn sei es vernünftig, den Ortskern vom Durchgangsverkehr zu entlasten und die L 28 über die bestehende K 11 an die B 421 anzubinden. Gericht: Großumgehung zu teuer und zu starker Eingriff

Gegen die von den Klägern ins Feld geführte großräumige Ortsumgehung (Friedhofsvariante) spreche, dass dadurch der Bau einer 900 Meter längeren Neubaustrecke im Bereich zwischen Laachmühle und dem Anschluss an die L 28 in Höhe von Neunkirchen erforderlich sei. Wegen der Mehrkosten und des größeren Eingriffs in Natur und Landschaft sei diese Variante deshalb zu Recht verworfen worden. Ein vollständiger Verzicht auf Anbindung von Steinborn an die L 28 sei ebenfalls nicht vorteilhaft, da dann erhebliche Umwege gefahren werden müssten. So betrage der Umweg von Waldkönigen nach Steinborn 7,8 und der Umweg von Kirchweiler nach Steinborn 10,1 Kilometer. Die Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz ist zugelassen.

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