Tierarzt verurteilt

DAUN. (vog) Der 61-jährige Tierarzt aus der Verbandsgemeinde Daun, der wegen schlampiger Fleischkontrollen vor dem Amtsgericht stand, ist zu 3000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Wahrscheinlich wird er in Revision gehen.

Der Prozess gegen den Tierarzt, der seit 1975 als amtlicher Fleischbeschauer tätig war, hatte in der Branche für Aufsehen gesorgt (der TV berichtete). Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, in 13 Fällen nicht die vorgeschriebenen BSE-Tests gemacht zu haben und das Fleisch trotzdem für den Verbrauch als tauglich gestempelt zu haben. Der Angeklagte räumte die Vorwürfe zwar teilweise ein, sah aber keine groben Vergehen. Bei der Anlieferung des Schlachtviehs fehlten angeblich die Pässe der Tiere, die üblicherweise vorliegen sollten. Die Bauern hätten gesagt, die Tiere seien noch keine zwei Jahre alt, und damit habe die Voraussetzung für die BSE-Tests gefehlt. Bestellung als Fleischbeschauer entzogen

Das Gericht sah trotzdem den Straftatbestand erfüllt und verurteilte den Tierarzt. Das Urteil über 150 Tagessätze (damit würde er den ersten Eintrag ins Vorstrafenregister bekommen) zu je 20 Euro (Gesamt 3000 Euro) ist noch nicht rechtskräftig. Seit Bekanntwerden der Vorfälle wurde dem 61-Jährigen die Bestellung als Fleischbeschauer entzogen.

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