Trügerische Idylle

DAUN. (sts) Eiszeit in der Eifel: Das heißt momentan Postkartenidylle mit Sonne, blauem Himmel, knackigen Temperaturen. Aber kaum sind die Gewässer durch den Dauerfrost zugefroren, gehen Schlittschuhfahrer und Spaziergänger aufs Eis. Dessen Tragfähigkeit wird nicht kontrolliert, wer sich darauf wagt, handelt auf eigene Gefahr.

Der Dauerfrost der vergangenen Tage hat auch in der Eifel viele Gewässer zufrieren lassen. So ist es kein Wunder, dass - wie am vergangenen Wochenende zu beobachten war - auf dem Holz- oder dem Weinfelder Maar bei strahlendem Sonnenschein einige Schlittschuhfahrer ihre Bahnen zogen oder Spaziergänger sich aufs Eis wagten. Viele "Kufenflitzer" sind nach etlichen milden Wintern froh, endlich wieder einmal die Schlittschuhe aus dem Keller holen zu können. So attraktiv diese Freizeitbeschäftigung auch ist, es bleibt ein unkalkulierbares Risiko, auf das beispielsweise das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Daun alljährlich hinweist: "Die Ausübung des Eissports auf zugefrorenen Gewässern beziehungsweise das Betreten des Eises kann lebensgefährlich sein und ist verboten."Keine Kontrolle der Tragfähigkeit

Eine Kontrolle der Dicke des Eises gibt es nicht, denn bei allen stehenden Gewässern - und damit auch bei den Maaren - erteilen weder die Gemeinden noch der Kreis als Eigentümer eine offizielle Freigabe oder stillschweigende Duldung der Benutzung der Eisflächen. Rein äußerlich lässt sich die Tragfähigkeit des Eises nicht einschätzen. Bedingt durch die Tiefe des Gewässers, Bewuchs, Luftblasen oder Schneeflächen sind Seen meist ungleich zugefroren, besonders an den Rändern ist die Eisfläche oft dünn. Das Schlittschuhfahren auf den Maaren ist nicht grundsätzlich verboten, im Gegensatz zu so genannten künstlichen Gewässern wie Stauseen und Fischteichen. Juristisch formuliert heißt das: "Die Ausübung des Eissports … ist zunächst wasserrechtlich bei den Maaren als natürliche oberirdische Gewässer gemäß § 36 Landeswassergesetz im Rahmen des Gemeingebrauchs zulässig." Gemeinden und der Kreis als Eigentümer der Maare haben Verbotsschilder aufgestellt, um zu dokumentieren, dass sie keinerlei Haftung übernehmen. Wer sich also aufs Eis begibt, tut dies auf "eigene Kappe".

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