"Unbeherrscht und cholerisch"

Ein Unternehmer aus der Verbandsgemeinde Daun ist wegen Beleidigung und Körperverletzungen zu einer Geldstrafe von 7200 Euro verurteilt worden. Gegen das Urteil hat der 57-Jährige Berufung eingelegt.

Daun. (vog) Zwei Vorfälle warf die Staatanwaltschaft dem Handwerker vor. Am 15. Dezember 2006 stritt sich der Angeklagte mit anderen Verkehrsteilnehmern um einen Parkplatz in der Dauner Innenstadt, wobei er die "Mitbewerber" beschimpft haben soll. Angeklagter bestreitet alle Vorwürfe

Ebenfalls in der Burgfriedstraße besuchte der 57-Jährige am 2. Januar 2007 ein Café. Dabei ließ er seinen Hund allein raus. Der Labrador griff den Hund zweier Touristen aus Köln an. Als diese den Angeklagten baten, seinen Hund anzuleinen, kam es zu einer Schlägerei. Der 57-Jährige widersprach allen Vorwürfen. Er habe weder andere beschimpft noch angegriffen. Den Parkplatzstreit stellte ein Zeuge völlig anders dar. Er sagte: "Der Angeklagte hatte mich so zugestellt, dass ich kaum noch mit dem Lieferwagen aus der Lücke kam. Ich habe ihn nur gebeten, seinen Wagen ein Stück nach vorne zu ziehen." Dadurch sei auch keine Einfahrt blockiert worden, wie der Angeklagte vorbrachte. Vielmehr stehe der Unternehmer unter Verdacht, Parkplätze regelmäßig über Gebühr zu blockieren und das Auto nach Ablauf der üblichen Parkdauer nur kurz hin- und her zu fahren, damit die Radstände sich veränderten. Dazu läuft noch ein separates Verfahren. Die Touristen wiederholten im Zeugenstand exakt die Schilderung der Staatsanwaltschaft. Einer der Kölner erlitt eine Herzattacke. Beiden wurden im Dauner Krankenhaus heftige Blessuren bescheinigt. Die Ehefrau des Angeklagten stellte ihren Ehemann quasi in beiden Fällen als unschuldiges Opfer dar. Das Gericht glaubte ihr nicht. Staatsanwalt Meyer plädierte auf Schuldspruch. Er sagte: "Der Angeklagte war derjenige, der sich in beiden Fällen nicht beherrschen konnte. Er hat cholerisch reagiert und ist zu bestrafen." Richter Hans Schrot folgte dem und resümierte: "Es wäre ein leichtes gewesen, den Hund anzuleinen und das Auto ein Stückchen vorzufahren. In beiden Fällen liegt das gleiche Reaktionsmuster vor. Bei der Aufforderung, was zu tun, wird der Angeklagte ausfallend." Verteidiger Hans-Peter Ewertz forderte vergeblich Freispruch für den Unternehmer. Dieser akzeptierte den Richterspruch über 7200 Euro Geldstrafe nicht, sondern geht in Berufung. Geldstrafe im Prozess drastisch erhöht

Kurioses am Rande: Zur Verhandlung war es gekommen, weil der Angeklagte gegen den Strafbefehl über 1500 Euro Einspruch eingelegt hatte. Wegen seiner guten Finanzlage wurde im Prozess die Geldstrafe drastisch erhöht. Vorher hatte das Gericht ihn darauf hingewiesen. Nach einer Unterbrechung kam der Angeklagte in den Gerichtssaal zurück und erklärte: "Ich zahle keinen Cent. Mal gucken, ob es noch eine Rechtssprechung gibt."

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