"Vertrauen ausgenutzt"

DAUN. Der Fall sorgte für Aufsehen. Eine damalige Angestellte der Kreissparkasse (KSK) Daun hat zwischen 1997 und 2001 Kundengelder für die eigene Kaufsucht in Höhe von gut 400 000 Euro veruntreut. Wie konnte das passieren? Die KSK stellt sich den offenen Fragen.

Trotz Vier-Augen-Prinzip und Code-Karten-System: Wie konnte die Ex-Angestellte unbehelligt über mehrere Jahre hinweg eine Gesamtsumme von gut 400 000 Euro an den Kontrollsystemen vorbeischleusen (der TV berichtete)? Eine Frage, die sich viele noch immer stellen. "Sie hat das langjährige Vertrauen ihrer Kollegen schamlos ausgenutzt", sagt Helmut Sicken, Leiter des KSK-Vorstandssekretariats, im TV -Gespräch. 30 Jahre sei sie im Dienst der KSK gewesen, davon viele Jahre mit den gleichen Mitarbeitern in Jünkerath.Nach den Richtlinien der KSK müssen bei Finanztransaktionen zwei Mitarbeiter mitwirken. Das geschieht über die so genannte Code-Karte, mit dem sich Mitarbeiter an einem Rechner identifizieren. "Kommt ein Kunde und will mehr als 2000 Euro auf sein Sparbuch einzahlen, müssen zwei Mitarbeiter mit ihrer Karte den Vorgang am Computer abzeichnen", erklärt Sicken. Das wurde auch gemacht, nur ohne Prüfung des Zahlungsvorgangs vom Zweitkarten-Geber. "Gib mir mal die Karte", habe die Angestellte gesagt. Das bestehende Vertrauensverhältnis half ihr, damit Erfolg zu haben.Und warum wurde die Dienstanweisung, dass keiner seine Karte aus der Hand geben darf, nicht konsequent überprüft? "Es gab sporadische Untersuchungen", sagt Sicken. Sporadisch, dass hieß monatlich oder halbjährlich. Diese Intervalle seien laut Sicken nun verkürzt worden, "auf bis zu täglich". In Esch, wo die Ex-Angestellte auch lange arbeitete, sei das Prinzip derweil gar nicht anwendbar gewesen, da sie dort alleine war. "Hier muss der Kunde das Vier-Augen-Prinzip aufrecht erhalten." Doch selbst das half nicht. Im Sparbuch wurde eine Bar-Einzahlung zwar eingetragen, doch die interne Buchung erfolgte nie.Ärgerlich für die KSK ist, dass laut Sicken 150 000 Euro des Gesamtschadens von 400 000 Euro nicht versichert sind. Darunter sind umgerechnet 50 000 Euro aus dem Jahr 1999, als keine Versicherung bestand. Der Rest resultiert aus den Jahren bis 1998, da die damals geltende Versicherung gegen Schäden durch Mitarbeiter nur Einzelfälle bis umgerechnet 30 000 Euro absicherte.Schmuck verscherbelt? Sicken: "Eine Frechheit"

Doch wieso gab es bei der Versicherung 1999 ein "Karenzjahr"? "Der Regelfall ist, dass keine Versicherung besteht. Sie sind wahnsinnig teuer", schickt Sicken voraus. 1999 habe die KSK nach einem anderen Versicherungspartner gesucht, die eine unbegrenzte Deckung zusagt. Aber warum ein Jahr Pause? Hat die KSK den Neuabschluss der Versicherung verschlampt? "Das kann ich Ihnen ehrlich nicht sagen. Ich weiß es nicht", erklärt Sicken. Zudem sagt er: "Hätte die Versicherung durchweg bestanden, hätten wir ‚nur‘ 30 000 Euro weniger Schaden gehabt. Die 150 000 Euro muss die Sparkasse abschreiben, was die Gewinn-Rechnung negativ beeinflusst - laut Sicken aber nicht "zu Lasten der Kunden und der Gewährsträger".Im Zuge der Gerichtsverhandlung in Trier, die mit zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung für die Angeklagte endete, wurde zudem der Vorwurf laut, die KSK habe die ihr übertragenen Kleider und Schmuckstücke, die die Ex-Angestellte mit dem abgezweigten Geld gekauft hat, zu geringen Preisen hausintern an die Mitarbeiter "verscherbelt". Freundschaftsdienste, statt einen bestmöglichen Erlös zu erzielen, um den Verlust zu reduzieren. "Das ist eine Frechheit", bemerkt Sicken. Der erlöste Preis - rund 15 000 Euro, also zehn Prozent des Warenwerts - sei rund doppelt so hoch als der, den der nach Vorschrift eingeschaltete Auktionator geboten habe. Außerdem sei die Versteigerung auch extern ausgeschrieben gewesen.

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