Von 100 auf 60 plus 95 000 Euro

HILLESHEIM. Vorweihnachtliche Überraschung: Im Musterprozess um die Hillesheimer Ausgleichsbeiträge hat das Verwaltungsgericht entschieden, dass die Anwohner nur 60 Prozent zahlen müssen. Die mit dem Geld geplante Refinanzierung für den Umbau des Hauses Burgstraße 19 gerät damit ins Schwanken, da der Stadtanteil von 145 000 auf 240 000 Euro steigt.

Im Haushalt der Stadt Hillesheim für 2005 klafft ein großes Loch: Rund 1,5 Millionen Euro (davon rund eine Millionen Euro Altlast aus 2003) fehlen für den Ausgleich des Etats. An neuen Investitionen sieht der von Stadtbürgermeister Mat-thias Stein (CDU) als "Sparhaushalt" bezeichnete Etat 2005 ausschließlich den Umbau des Hauses in der Burgstraße 19 zu einer Kulturstätte vor (der TV berichtete mehrmals). Und damit kommen auch die Ausgleichsbeiträge wieder ins Spiel. Eine Diskussion über das Endlos-Thema hat sich aber jeder der Stadträte bei der Etatberatung verkniffen. Dennoch ist beides - Etat und Ausgleichsbeiträge - eng miteinander verbunden. Denn über die von den Bürgern einzuziehenden und teilweise bereits eingezogenen Beiträge für die vor etwa einem Vierteljahrhundert abgeschlossene Stadtsanierung sollte ein beachtlicher Teil (238 000 Euro) des Umbau der ehemaligen Schmiede (Kosten: 383 000 Euro) refinanziert werden. Der Stadtanteil hätte somit 145 000 Euro betragen. Ein Schnäppchen in den Augen vieler Ratsmitglieder, die denn auch unter diesen Voraussetzungen einstimmig für den Umbau der ehemaligen Schmiede zu einem Kulturhaus gestimmt haben. Da die Bürgerbeiträge nach dem Richterspruch aber nicht zu hundert, sondern wohl nur zu 60 Prozent (143 000 Euro) verfügbar sein werden, erhöht sich der Stadtanteil: von bislang 145 000 Euro auf 240 000 Euro.Besser investieren als zurückzahlen

Bernhard Kloep, Büroleiter im Hillesheimer Rathaus und "Beitrags-Beauftragter" hält dennoch nach wie vor an der Investition fest, da es laut Vorgaben von Bund und Land für besagte 238 000 Euro nur zwei Verwendungsmöglichkeiten gibt: entweder sie an Bund und Land zurückzuzahlen oder sie in das Haus Burgstraße 19 zu investieren. Kloep: "Da ist es das kleinere Übel, das Geld zu investieren, denn so schaffen wir wenigstens einen Gegenwert. Die Alternative wäre, das Geld wegzugeben und immer noch eine alte Hütte in der Stadt stehen zu haben." Daher strebt er an, sich auch mit den anderen 20 Grundstückseigentümern, die gegen die Ausgleichbeiträge geklagt hatten, deren Verfahren aber bis zum Urteil im Musterprozess auf Eis gelegt wurden, auf die 60-40-Regelung zu einigen. Kloep: "Wir werden versuchen, das hinzubekommen, damit die Sanierung bald zu den Akten gelegt werden kann." Andernfalls - bei einem weiteren Weg durch die Instanzen bis zum Bundesverwaltungsgericht - drohten nämlich "sechs bis acht Jahre Unfrieden sowie hohe Kosten für beide Seiten". Diese Einschätzung vertrat auch der in dieser Sache von der Stadt eingeschaltete Anwalt Uwe Tutschapsky, Landesgeschäftsführer von Rheinland-Pfalz und Hessen im Bundesverband für Wohneigentum, Wohnungsbau und Stadtentwicklung. Er sagte: "Ich plädiere dafür, den Vergleich anzunehmen und auch den anderen Parteien anzubieten, denn der Aufwand an Zeit und Kosten bei weiteren Verfahren steht nicht in Relation zu den Summen, um die es im Einzelfall geht." Auf jeden Fall wertet er das gefällte Urteil als "Zeichen dafür, dass die Stadt nicht unrecht gehandelt hat". Die Entscheidung darüber, wie nun weiter verfahren wird, fällt aber der Stadtrat, der nach TV -Informationen dem Vorschlag des Rechtsanwalts folgen wird. Demnach dürfte den Anwohnern im Sanierungsgebiet, die sich in Sachen Ausgleichsbeiträge bislang noch nicht mit der Stadt geeinigt hatten, bald erfreuliche Weihnachtspost ins Haus flattern.

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