Vorsorge für Notfälle

DAUN/BITBURG. (red) Was tun, wenn plötzlich nichts mehr geht? Über das Thema Vorsorge-Vollmacht informierte der Betreuungsverein Westeifel.

Als Referent hatte der Betreuungsverein Westeifel den Notar Dietrich Knoche beauftragt, der die Notwendigkeit einer Vorsorge-Vollmacht deutlich machte. Dabei dreht es sich um die Frage, was passiert, wenn jemand nicht mehr selbstverantwortlich handeln kann - sei es durch einen Unfall, eine plötzlich Krankheit oder altersbedingte Gründe. Ohne Bevollmächtigung sind Angehörige nicht befugt, etwa Gespräche mit Ärzten zu führen, Bargeld vom Konto des Betroffenen abzuheben oder mit dessen Versicherung zu korrespondieren. Der Trauschein mache einen Ehepartner nicht handlungsberechtigt ebenso wenig wie die Tatsache Tochter, Sohn, Mutter oder Vater zu sein, sagte Knoche. Wichtig sei es deshalb, rechtzeitig jemanden, dem man vertraut, zu bevollmächtigen. Starke Bedenken äußerte der Notar zu den zahlreich kursierenden Vordrucken, da eine Vorsorge-Vollmacht ein auf den Einzelfall bezogenes Dokument darstelle, das durch Vordrucke nicht ersetzt werden könne. Eine Vorsorge-Vollmacht kann für alle vorstellbaren Bereiche aufgesetzt und bei einem Notar hinterlegt, von diesem verfasst und beim Zentralen Vorsorgeregister registriert werden. Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter des Betreuungsvereins Westeifel, Telefon 06591/16550 oder 16551 bereit.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort