Was der "Anführer" sagte, wurde gemacht

Uhren, Werkzeug und Lebensmittel im Gesamtwert von 600 Euro ergaunerte sich ein 27-jähriger Bauhelfer aus der Verbandsgemeinde Daun mit einer ungedeckten Bank-S-Karte. Vor dem Dauner Amtsgericht wurde er wegen Betrugs zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Daun. (vog) "Die Bank aus dem Nachbarkreis trägt auch ihren Anteil an der Schuld. Es ist unverantwortlich, einem jungen Menschen, der von 344 Euro Hartz IV lebt, eine S-Karte in die Hand zu drücken", meint Verteidiger Peter Kubitza aus Kelberg. Der Angeklagte, der im August 2006 arbeitslos war, hatte sich auf Anraten seiner damaligen Freunde eine sogenannte S-Karte bei der Bank besorgt. Er konnte zwar lediglich ein reines Guthabenkonto eröffnen und mit der Karte so lange Geld am Automaten ziehen, wie das Konto gedeckt war.Allerdings ließ sich mit dieser S-Karte auch bei Geschäften Ware im Lastschriftverfahren besorgen. Der Angeklagte lebte Mitte 2006 mit zwei Freunden in der Verbandsgemeinde Kelberg. Die beiden anderen hatten bereits kein Geld mehr. Der Angeklagte erklärt: "Unser Anführer meinte, mit meiner S-Karte könnten wir uns die Sachen dann besorgen." Neben Lebensmitteln in zwei Geschäften und Werkzeug in einem Baumarkt marschierte das Trio auch in einen Dauner Laden, um zwei Uhren für 238 Euro zu kaufen. Vorstrafen wegen Diebstahl und Urkundenfälschung

Der mittlerweile als Bauhelfer beschäftigte Angeklagte erklärt: "Unser Anführer meinte, wir könnten die Uhren dann kurze Zeit später wieder zurückbringen, damit wir für den Umtausch dann Bargeld kriegten." Richter Hans Schrot bilanziert: "Sie wussten sehr wohl von dem Unrecht und dem Betrug. Das scheint alles geplant." Bei seinen Aussagen schiebt der Angeklagte den "Anführer" als Rädelsführer vor. Der 27-Jährige ist bereits wegen Urkundenfälschung, Diebstahl und Falschaussage vorbestraft. Er lebt mittlerweile bei seiner Großmutter in der Verbandsgemeinde Daun, hat einen Job und sich angeblich von den damaligen Kumpels getrennt. Diese Umstände führte das Gericht als positive Sozialprognose an. Der Mann wurde zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt - mit der Auflage, innerhalb eines halben Jahres den Schaden in den vier Geschäften auszugleichen. Da er das Urteil noch im Gerichtssaal akzeptierte, ist es rechtskräftig.

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