Wegen Kinderpornos Strafe auf Bewährung

Daun · Das Gericht in Daun hat einen 46-Jährigen aus dem Kreis wegen des Besitzes von 365 kinderpornografischen Bildern, Schriften und Videos zu elf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Zudem muss der schon 2006 wegen ähnlicher Delikte zu einer Geldstrafe Verurteilte 3000 Euro zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig. Zwei Dutzend Neuntklässler nahmen an der Verhandlung teil.

Daun. Im nicht allzu großen Verhandlungssaal des Amtsgerichts Daun wurde die Luft gestern Morgen dünn: Dafür sorgte zum einen der Umstand, dass zwei Dutzend Realschüler aus Daun und ihre Lehrerin zu Besuch waren, da sie sich im Unterricht gerade mit Rechtskunde beschäftigen.
Schüler im Gerichtssaal


Zum anderen sorgte das Thema des zweiten Falls an diesem Morgen dafür, dass der ein oder andere tief Luft holen musste: Kinderpornografie. Mehr harte Realität geht kaum. "Wir wussten bis zur Verlesung der Anklageschrift nicht, was auf uns zukommt. Das ist schon heftig. Da werden wir im Unterricht noch nacharbeiten müssen", sagte die Lehrerin dem TV nach der Urteilsverkündung.
Zuvor hatte Richter Hans Schrot den angeklagten 46-Jährigen aus dem Kreis wegen des Besitzes von 365 kinderpornografischen Bildern, Schriften und Videos, die er sich aus dem Internet runtergeladen hatte, zu elf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Zudem muss der Mann, der bereits 2006 wegen des Besitzes von 1300 kinderpornografischen Dateien zu einer empfindlichen Geldstrafe verurteilt worden war, 3000 Euro an den Verband der Pflege- und Adoptiveltern im Kreis zahlen und bekommt einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Da der Angeklagte geständig war, mussten Staatsanwaltschaft und Richter nicht auf Details eingehen. Da er das Urteil annahm, ist es rechtskräftig.
Dem Rat des Richters, sich in therapeutische Behandlung zu geben, will der 46-Jährige allerdings nicht folgen. "Ich fühle mich nicht so, als ob ich das müsste. Ich habe genug davon", sagte er - und verließ den Saal ohne auch nur einmal während der Verhandlung in die Gesichter der 14- bis 16-jährigen Jungen und Mädchen im Zuschauerraum zu schauen.
Internet-Recherche erfolgreich


Zur Therapie zwingen könne er den Verurteilten nicht, führte der Richter vor den jungen Zuhörern aus. Das gehe nur mit dessen Einverständnis. Das Gericht folgte mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Deren Vertreter, Oberamtsanwalt Peter Holzknecht, sprach von "allerschlimmster Kinderpornografie" und forderte daher eine "deutliche Freiheitsstrafe". Da er dem Angeklagten eine "entsprechende Veranlagung" unterstellte, legte er ihm ebenfalls eine Therapie nahe.
Die Polizei kam dem 46-Jährigen, der selbst keine Kinder hat, durch eine Internet-Recherche auf die Spur. Bei einer Hausdurchsuchung im Mai 2010 fand die Polizei dann umfangreiches Beweismaterial: Auf dessen Rechner befanden sich 350 Bilder und 15 Videos mit kinderpornografischem Inhalt - darunter auch Aufnahmen von Kleinkindern.
Vorstrafen berücksichtigt


Richter Hans Schrot begründete die empfindliche Strafe unter anderem mit der strafrechtlichen Vorbelastung des Mannes. Dazu führt er weiter aus: "Jeder Erwerb, jedes Herunterladen solcher Bilder, Schriften und Videos fördert die Produktion solcher Machwerke, fördert Kindesmissbrauch. Da ist, auch wenn es ein Kampf gegen Windmühlen ist, entschieden dagegen anzugehen."

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort