Wegen der Transparenz

KAISERSESCH. (fp) Rund 7700 Euro wird VG-Bürgermeister Ewald Mattes locker machen. Die soll er über Kilometergelder und Anzahl der gefahrenen Kilometer in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer von WFG und TGZ zu viel abgerechnet haben.

Die Diskussion um die Spesen- und Reisekostenabrechnungen des Kaisersescher VG-Bürgermeisters in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer von Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WFG) sowie Technologie- und Gründerzentrum (TGZ) Kai-sersesch hat eine Wendung erfahren: Ewald Mattes beugt sich vorbehaltlich einer endgültigen Entscheidung des von ihm selbst angerufenen Gemeinde- und Rechnungsprüfungsamtes und zahlt einen erklecklichen Betrag an die beiden Gesellschaften zurück, einen Teil davon freilich nur vorbehaltlich einer endgültigen Entscheidung des Gemeinde- und Rechnungsprüfungsamtes der Kreisverwaltung. Das war von Mattes selbst angerufen worden, als ihm im Verbandsgemeinderat zunächst die - zwischenzeitlich erteilte - Entlastung für das Haushaltsjahr 2005 verweigert worden war. Die Kreisbehörde hat nun festgestellt, dass leitende Mitarbeiter in Verwaltung, Politik und Wirtschaft ihre gefahrenen Kilometer nach Routenplaner abrechnen, da dieser in der Regel die wirtschaftlichste Strecke ermittele. Dabei entfallen freilich darüber hinaus gefahrene Kilometer, die aus vielfältigen Gründen unumgänglich oder notwendig werden können, so Mattes. Als da wären Stau auf Autobahnen und das Ausweichen auf Umleitungen, unterschiedliche Zielpunkte in Städten, Erledigung weiterer Dienstgeschäfte auf dem Reiseweg, Erledigung von Dienstgeschäften nach Abschluss von Dienstreisen, unterschiedliche Programmierung des Navigationssystems und vieles mehr. Gleichwohl wird er die über den Routenplaner hinausgehenden Kilometergelder an die Gesellschaften erstatten, "so dass sich eine für jedermann ersichtliche und nachvollziehbare Transparenz ergibt", wie Mattes betont. Es handelt sich für beide Gesellschaften um einen Betrag von 3301,67 Euro. Ferner hat sich in der Sitzung hinsichtlich der Anwendung des Landesreisekostengesetzes eine unklare Rechtslage für Geschäftsführer Mattes herausgestellt. Unklar blieb nämlich, ob der Geschäftsführer als "GmbH-Organ" wie Aufsichtsratsmitglieder oder Mitglieder der Gesellschafterversammlung 30 Cent pro Kilometer für eine unbegrenzte dienstliche Kilometer-Leistung abrechnen kann, oder ob der Geschäftsführer nur "Mitarbeiter" der GmbH ist und deshalb ab der Kappungsgrenze von 10 000 gefahrenen Kilometern nur 22 Cent abrechnen darf."Irrtümlich" abgerechnete Messe-Eintrittskarte

Mattes hatte die Reisekostenabrechnung als Organ der GmbH vorgenommen und dabei 30 Cent abgerechnet. Um auch hier Transparenz zu erreichen, unterwirft er sich zunächst der ungünstigeren Regelung auf 0,22 Euro-Basis und überweist einen Betrag von 3884,26 Euro vorsorglich an die Gesellschaften zurück. Eine endgültige juristische Entscheidung über diesen Sachverhalt ist bislang nicht getroffen; diese wird vom Gemeinde- und Rechnungsprüfungsamt der Kreisverwaltung Cochem-Zell erwartet. Im Übrigen werden nicht berücksichtigte Tagegeldkürzungen der Jahre 2003 bis 2005 in einer Größenordnung von 291,49 Euro, eine "irrtümlich" abgerechnete Messeeintrittskarte von 20 Euro sowie die Kosten eines Weih- nachtsessens für die TGZ-/WFG-Mitarbeiter von 208,69 Euro vom Geschäftsführer an die Gesellschaften erstattet. Die TGZ-Gesellschafterversammlung wie der Aufsichtsrat der WFG haben beschlossen, die Rückzahlungen anzunehmen und zu verrechnen, wenn das Gemeinde- und Rechnungsprüfungsamt der Kreisverwaltung Cochem-Zell das abschließende Ergebnis ermittelt hat. Ewald Mattes: "Ich halte die vorgenannten Maßnahmen für wichtig, um jeglichen Anschein einer persönlichen Begünstigung abzuweisen, aber insbesondere um Schaden vom TGZ und der Wirtschaftsregion Kaisersesch fernzuhalten."

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