"Wir sind nicht käuflich"

SCHÜLLER. Viel Lärm um nichts? Die Vorwürfe, die Rechtsanwältin Marianne Mastiaux gegen Untere Jagdbehörde, Jagdpächter und Jagdaufseher erhoben hat, sind offenbar größtenteils haltlos. Die Prüfung der Vorwürfe ist fast abgeschlossen und wird vermutlich ohne nennenswerte Folgen für die Beschuldigten bleiben.

Eine lange Liste von Vorwürfen - unter anderem unerlaubteFütterung, Schonzeitvergehen und illegale Jagdgeschäfte - hat inden vergangenen sieben Wochen sowohl die Untere Jagdbehörde derKreisverwaltung Daun als auch die Obere Jagdbehörde bei derStruktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd in Neustadtbeschäftigt (der TV berichtete). Der Hintergrund: DieRechtsanwältin Marianne Mastiaux hatte gefordert, dass die SGDgegen die Dauner Verwaltung ermitteln soll, weil diese vonangeblichen Jagdvergehen gewusst, aber nichts unternommen habe. Das sieht SGD-Jagdreferent Stefan Asam anders: "Wir sehen aus fachaufsichtlichen Gründen keine Veranlassung gegen die Untere Jagdbehörde zu ermitteln." Die Dauner Behörde habe fristgerecht die geforderte Stellungnahme abgegeben und Klarheit über die Vorkommnisse geschaffen.

"Nichts Gravierendes, nur Bagatellen"

In der Kreisverwaltung Daun waren etliche Abteilungen mit dem achtseitigen Schriftstück samt 70 so genannter Beweisfotos beschäftigt, die die Anwältin aus Schüller vorgelegt hatte.

Büroleiter Helmut Klassmann erklärt dazu: "Der weit überwiegende Teil der Vorwürfe ist demnach nicht haltbar." Er listet auf: "Das Bauamt hat die Jagdhütte kontrolliert und auch die Landespflege war draußen. Da war nichts Gravierendes, nur Bagatellen. Die Veterinärbehörde hat gegen die pauschalen Vorwürfe keine Handhabe und bei der Unteren Jagdbehörde läuft noch eine Anhörung, bei der die Entscheidung noch aussteht."

Die angeblich unerlaubten Fütterungen kommentiert Klassmann so: "Nicht alles, was fotografiert wurde, ist verboten." Und das Schonzeitvergehen, das Mastiaux nachträglich angezeigt hatte, sei nach den Recherchen der Unteren Jagdbehörde offensichtlich nicht nachweisbar. Offenbar sei am 18. Januar kein Reh sondern ein Fuchs im Schüllerer Revier geschossen worden. Die Schonzeit für Rehe beginnt am 16. Januar.

"Darstellung ist völliger Nonsens"

Doch darin erschöpft sich der Katalog von Vorwürfen der Juristin nicht. Sie greift auch die Gemeinde an und wirft ihr und dem Jagdvorstand "Käuflichkeit" vor. Dabei wird nicht nur auf Geschenkpakete des Pächters verwiesen. Der Pächter soll sich das Wohlwollen der Gemeinde auch durch die Spende einer Ruhebank zum "40-Jährigen" gesichert haben, damit "die wohlwollende Toleranz seiner gesetzeswidrigen und ausschließlich auf Eigennutz ausgerichtete Jagdpraxis" (Zitat Schriftsatz Mastiaux) gewährleistet werde.

Diese Unterstellung bringt Bürgermeister Stefan Bungartz auf die Palme. Er schimpft: "Diese Darstellung ist völliger Nonsens. Wir sind absolut nicht käuflich und außerdem hat die Gemeinde kein Geld für die Bank erhalten, sondern sie von sich aus dem Jagdpächter, Consten senior, für die außergewöhnlich lange und gute Zusammenarbeit bei der Jagdpacht gewidmet." Auch von illegalen Geschäften, also dem verbotenen Verkauf von Abschüssen oder Beteiligungen, weiß Bungartz nichts. Er meint: "Diese ungeheuerlichen Anschuldigen soll Frau Mastiaux zuerst einmal beweisen und nicht immer nur Gerüchte in die Welt setzen." Jagdaufseher Peter Pfeil, der seit 14 Jahren im Gemeinderat ist, gibt ihm Rückendeckung: "Meines Erachtens hat es das in Schüller noch nie gegeben. Das ist völlig absurd und außerdem hat Pächter Consten das überhaupt nicht nötig." Der aus den Niederlanden stammende Pächter Consten hat derweil den Antrag auf Jagdpachtminderung wegen der permanenten Jagdstörungen durch das ausbrechende Vieh der beiden Ammenviehhalter im Dorf zurückgezogen, die beide durch Anwältin Mastiaux vertreten werden.

Jagdgenossenschaftsvorsitzender Walter Esch sagt zu den Motiven für diesen Schritt: "Es wurde von anderen Rechtsanwälten geprüft und die kamen zu dem Ergebnis, dass es dadurch nur zu langwierigen Rechtsstreitereien kommen würde. Nix hätte sich geändert, nur viel Streit gebracht." Esch glaubt, dass die "katastrophalen Zustände der Zäune" für das fast täglich ausbrechende Ammenvieh verantwortlich sind. Er will jetzt "den Gummibegriff hütesicherer Zaun" überprüfen und dann konkrete Forderungen stellen. Auch Bürgermeister Bungartz beschäftigt sich mit den rechtlichen Vorschriften zu Zaunanlagen bei Ammenviehhaltung. Er sagt: "Ich vermisse hier die persönliche Sorgfaltspflicht der zuständigen Landwirte."

Salzleckstein aus dem Revier mitgenommen

Jagdaufseher Pfeil ärgern derweil andere Dinge. Anwältin Mastiaux hatte Mitte November 2002 aus dem Revier einen Salzleckstein "zu Beweissicherungszwecken" mitgenommen. Peter Pfeil, Polizist beim Bundesgrenzschutz, sagt: "Wenn das so ist, dann ist das Diebstahl. Salzlecksteine sind erlaubt. Und sie hat daran nichts zu suchen. Das ist dann eindeutig ein Straftatbestand, den die Untere Jagdbehörde, wenn sie davon weiß, weiterleiten muss." Die Juristin verspricht allerdings schriftlich: "In der Hauptverhandlung ... werde ich gerne diesen Salzleckstein vorlegen, da ich keinerlei Aneignungsabsicht habe."

Den Zeitpunkt, wann auch das letzte Anhörungsverfahren abgeschlossen wird , kann Büroleiter Klassmann noch nicht nennen.

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