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HILLESHEIM. (vog) Heute kommt das seit anderthalb Jahren geschlossene Hotel Augustinerkloster unter den Hammer. Die öffentliche Zwangsversteigerung ist um 10 Uhr im Amtsgericht Daun. Der Verkehrswert beläuft sich laut Gutachten auf knapp 2,6 Millionen Euro.

 Heute ist der erste Versteigerungstermin des Hillesheimer Augustinerklosters. Fachleute gehen aber von einem Folgetermin aus.Foto: Gabi Vogelsberg

Heute ist der erste Versteigerungstermin des Hillesheimer Augustinerklosters. Fachleute gehen aber von einem Folgetermin aus.Foto: Gabi Vogelsberg

"Die Stadthalle und alles, was der Stadt gehört, kommt nicht in die Zwangsversteigerung", sagt Hillesheims Verbandsbürgermeister Alfred Pitzen. Das städtische Teileigentum mit Stadthalle, fünf Tagungsräumen, Restaurant, Küche und einigen Kellerräumen macht 40 Prozent des Hotelkomplexes aus. Die restlichen 60 Prozent haben zwei Gutachter auf einen Verkehrswert von knapp 2,6 Millionen Euro geschätzt. Das aufwändige Gutachten war laut Zwangsverwalter Hans-Albrecht Brauer, Rechtsanwalt in Daun, ein Grund dafür, dass es von der Antragstellung im Mai 2002 bis zum heutigen Versteigerungstermin 14 Monate gedauert hat. Geschlossen wurde das inzwischen zehn Jahre alte Hotel im Dezember 2001. Damals hatten sich in gut acht Jahren neun unterschiedliche Chefs an der Geschäftsführung versucht. "Keine Hotelketten, aber Interessenten aus der Branche haben schon vor längerem mal bei uns nachgefragt", sagt Pitzen. Er geht trotzdem davon aus, dass es zu einem zweiten Versteigerungstermin kommt. Weil bei dem meistens ein geringerer Preis verlangt wird. Bauherr Hans Müller aus Hürth-Efferen ist schon seit Anfang 2002 aus dem Rennen. Die luxemburgische Zweigstelle der Bayerischen Hypovereinsbank (HVB) ist die neue Gläubigerin und somit Partnerin der Stadt. Der zuständige HVB-Mitarbeiter wollte vorab nichts verraten: nicht die Höhe von Müllers Schulden, nicht das niedrigste, für die Bank akzeptable Angebot, nicht, ob es Interessenten gibt. Zwangsverwalter Brauer wusste bis Anfang der Woche von keinem konkreten Interessenten. Und Pitzen sagt: "Die Kommune bietet nicht. Es ist kein Thema, dass sie Eigentümerin eines Hotels wird." Laut Gesetz muss das Gebot beim ersten Termin bei mindestens 70 Prozent des Verkehrswertes liegen: Das wären 1,82 Millionen Euro. Bei Angeboten zwischen 50 und 70 Prozent kann der Zuschlag auf Antrag der Gläubigerin versagt werden.Ablehnung sorgt für zweiten Termin

Helmut Hahn, zuständiger Rechtspfleger für die Zwangsversteigerung beim Dauner Amtsgericht, muss Geboten, die unter der Hälfte des Verkehrswertes liegen, die Zusage verweigern. Sobald er aber ein Angebot abgelehnt hat, kommt es auf jeden Fall zu einem zweiten Versteigerungstermin. Werden aber heute keine Angebote abgegeben, kann die HVB bestimmen, ob es zu einem zweiten Versteigerungstermin kommt. Für den bekannten einen Euro geht der HVB-Anteil des Hotels aber nicht über den Tisch von Rechtspfleger Hahn, denn die Gerichtskosten und öffentliche Lasten belaufen sich auf schätzungsweise 30 000 Euro. "Das heißt, dass beim Gebot von 30 000 Euro die Gläubigerin leer ausgehen würde. Und das wird sie nicht mitmachen", vermutet Hahn.

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