Anmeldung der Schulneulinge

Daun. (red) Nach der Schulordnung für die öffentlichen Förderschulen melden Eltern die Kinder mit offensichtlicher oder vermuteter Beeinträchtigung, die im Schuljahr 2009/10 schulpflichtig werden (6.

Geburtstag vor dem 1. Juli 2009), bei der zuständigen Förderschule oder Grundschule an. Die zuständige Förderschule für die Verbandsgemeinden Daun und Kelberg ist die St. Laurentius-Schule Daun; für den Bereich der Verbandsgemeinden Gerolstein, Hillesheim und Obere Kyll ist es das Hubertus-Rader-Förderzentrum Gerolstein. Die Anmeldung der Schulneulinge kann in beiden Schulen

am Montag, 15., und Dienstag, 16. September, jeweils zwischen 10 und 12 Uhr erfolgen.

Die Anmeldung der so genannten Kann-Kinder ist für Februar geplant. Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen. Falls das Kind einen Kindergarten besucht, ist nach dem neuen "Landesgesetz zum Ausbau der frühen Förderung" eine Bescheinigung über den Kindergartenbesuch vorzulegen. Diese stellt der jeweilige Kindergarten aus.

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