BLICK ÜBER DIE KREISGRENZE

Ähnlich wie in Daun erwartet auch die Kreisverwaltung Ahrweiler keine Auswirkungen nach der Bestätigung des Koblenzer Urteils. Anders als in Daun werden im Nachbarkreis die Kinder allerdings nicht mit dem ÖPNV befördert.

Die rund 1100 Kinder werden über eigens eingerichtete Buslinien zu den 34 Kindergärten transportiert. Im Kreis COCHEM-ZELL wird die Entscheidung aus Berlin als "Klarstellung" gewertet. Im Kreis werden 550 Kinder befördert. Da jedes Kind einen Sitzplatz im Bus hat, gibt es laut Kreisverwaltung im Großen und Ganzen keine Schwierigkeiten mit der Aufsicht. Der Kreis hat den Eltern angeboten, selbst eine Begleitperson für die Fahrt im Bus zu stellen. Die Verwaltung hat ausgerechnet, was es kosten würde, wenn der Kreis für jede Kindergartenfahrt eine Begleitung stellen müsste: Bis zu 200 000 Euro Mehrkosten wären dann fällig.(red)

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