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Gutachterausschuss Bei der Vorstellung der neuen Ausgabe des Grundstücksmarktberichts im Kreishaus erläutert der Vorsitzende des Gutachterausschusses, Hans-Peter Jünger, wie die für vielerlei private und öffentliche Vorhaben unentbehrlichen Daten abgeleitet und aktualisiert werden: "In der Geschäftstelle werten geschulte Mitarbeiter laufend die von den Notaren einzureichenden Kaufverträge anonym nach Grundstücksarten, Lagen und weiteren Kriterien aus.

So kann der Gutachterausschuss Preisentwicklungen und Durchschnittspreise ableiten, um sie Jedermann zur Verfügung zu stellen. Wichtig sind diese Werte bezogen auf den Quadratmeter Bauland oder Grünland (Bodenrichtwerte) sowie für Eigentumswohnungen oder Faktoren zur Ermittlung des Marktwertes von Gebäuden." Beim nicht beweglichen Objekt, der Immobilie, kommt zu den üblichen Zustandseigenschaften die entscheidende Dimension, nämlich die Lage. Dieser Umstand und die Vielzahl von Grundstücksarten lassen pauschale Wertschätzungen kaum zu. Der Gutachterausschuss zeigt mit seiner Arbeit hierbei Tendenzen und Lösungswege auf. Während ein normales unbebautes Grundstück in der Regel mittels Bodenrichtwert noch von Jedermann mit wenig Aufwand grob eingestuft werden kann, sind gerade bei einem bebauten Grundstück besonders viele technische und rechtliche Einzelheiten zu erfassen, deren Einflüsse am Besten der Gutachterausschuss oder ein erfahrener freier Sachverständiger werten kann. (HG)

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