Es geht um die Rente

DAUN. (YW) Der Sozialverband VdK, Kreisverband Wittlich-Daun macht darauf aufmerksam, dass die Personen, die nach dem 1. Januar 2001 einen Bescheid über Erwerbsminderungsrente mit Abschlägen erhalten haben und die bei Beginn der Rente noch keine sechzig Jahre alt waren, vor dem 1. Mai einen Überprüfungsantrag beim zuständigen Rentenversicherungsträger stellen sollten.

Die Kreisgeschäftstellen in Wittlich und Daun sind bei der Antragsstellung behilflich.

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