Gericht schränkt Bauschutt-Entsorgung ein

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz hat entschieden, dass nur noch wenig und weitgehend unbelasteter Bauschutt in Lava- und Basaltgruben gekippt werden darf. Damit hob es das Urteil des Verwaltungsgerichts Trier auf und ließ zudem keine Revision zu.

Daun/Koblenz. (vog) "Damit haben wir absolut nicht gerechnet. Wir sind geschockt", sagt Jörg Scherer, Geschäftsführer des klagenden Abbaubetriebs Scherer Baustoffe aus Kastellaun. Künftig sollen alle Altgenehmigungen zum Verfüllen unwirksam werden. Bauschutt soll nur noch nach neuen Bundesvorgaben in Tagebauten eingebracht werden dürfen.

Das heißt, dass erstens deutlich weniger und zweitens nur noch weitgehend unbelasteter Bauschutt in den Gruben entsorgt werden darf. So hat das Koblenzer Oberverwaltungsgericht gestern eine "Tendenz-Entscheidung" zum Rechtsstreit zwischen Scherer und dem Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB) veröffentlicht. Scherer liegt seit langem mit dem LGB wegen Bauschutt-Verfüllungen im Streit. Das LGB hatte dem Unternehmer sogar Verfüll-Verbote ausgesprochen, beispielsweise für die Grube in Oberstadtfeld (der TV berichtete).

Vom Verwaltungsgericht Trier hatte Scherer im Januar Recht bekommen. Das LGB ging in Berufung und gewann jetzt in zweiter Instanz. LGB-Präsident Harald Ehses: "Wir sind einfach nur froh, dass die Entsorgung ordentlich geregelt werden kann. Es ist kein Geheimnis, dass in den Eifeler Gruben nicht immer alles ordnungsgemäß gelaufen ist." Bauschutt sei zwar nicht gänzlich ausgeschlossen als Füllmaterial, aber nur in begrenzten Mengen und mit begrenztem Schadstoffgehalt.

Scherer unterhält acht Lava- und zwei Basaltgruben in der Vulkaneifel. Das Unternehmen hat bisher mit der Annahme von Bauschutt mehrere Fliegen mit einer Klappe geschlagen: zum einen, um günstig die ausgebeuteten Areale verfüllen und auch Materialien von eigenen Baustellen der Unternehmensgruppe entsorgen zu können, zum anderen, um mit der Annahme von Bauschutt von fremden Lieferanten ein Zusatzgeschäft machen zu können.

Jörg Scherer erwartet ebenso wie das LGB die detaillierte Urteilsbegründung. Sie soll bis Weihnachten vorliegen. Erst dann kann konkret über die künftige Bauschutt-Entsorgung entschieden werden. Scherer: "Wenn es so kommt wie nach der OVG-Tendenz befürchtet, wird es eine irre Kostenlawine vom bis zu Siebenfachen geben. Einhergehend mit absolutem Chaos, weil die Deponien nicht alles annehmen werden." Andreas Dazert, Rechtanwalt der Scherer-Baustoffe, meint: "Mit diesem krassen Gegensatz zum Trierer Urteil war zu rechnen. Allerdings bin ich erbost über den Ausschluss der Revision."

Dieser Entscheid gehöre nach Leipzig zum Bundesverfassungsgericht, damit eine bundeseinheitliche Regelung hergestellt würde. Dazert vertritt weitere sechs Abbau-Unternehmer, die in Rheinland-Pfalz insgesamt 50 Gruben unterhalten. Er resümiert: "Das OVG hat möglicherweise die Grundsatzbedeutung verkannt. Nun gilt es zu überlegen, ob nicht andere Unternehmer vor anderen Verwaltungsgerichten im Land klagen und dann das OVG erneut entscheiden muss."

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